Personalratswahlen 2021

Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen hat sich im vergangenen Jahr bei der Sächsischen Staatsregierung und bei den Fraktionen des Sächsischen Landtages in Gesprächen und mit Schreiben mehrfach dafür eingesetzt, die anstehenden Personalratswahlen so zu gestalten, dass unter den aktuellen Bedingungen eine vernünftige Personalratswahl zustande kommen kann. Dies ist gemeinsam gelungen, so dass der Zeitraum der anstehenden Personalratswahlen zeitlich aufgrund der Pandemie verschoben oder ausgesetzt werden kann. Gleichzeitig besteht jetzt die Möglichkeit, mit Hilfe von audiovisueller Technik als Wahlvorstand zu arbeiten, was unter Covid-19 eine Arbeitserleichterung darstellt.

Der SBB setzt sich seit Jahren dafür ein, dass eine Verbesserung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes insbesondere dem Initiativrecht, der Erweiterung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbeständen zeitnah erfolgt. Gleichzeitig sollen die Anhörungstatbestände in die Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbestände übergehen, um eine bessere Beteiligung für die Beschäftigten und somit die Personalräte zu erreichen.

Besondere Regelungen durch die Kontaktbeschränkungen 

Durch Covid-19 war es den Ausschüssen nicht gelungen, das Sächsische Personalvertretungsgesetz zu novellieren. Dem entgegen standen erforderliche Regelungen zu den anstehenden Personalratswahlen in 2021. Geschaffen wurden zwei gesetzliche Regelungen, die die Arbeit der Wahlvorstände und Personalräte unterstützen und eine Wahl unter den vorliegenden Bedingungen ermöglichen.

Somit ist es jetzt möglich im Zeitraum vom 01. März bis zum 31. Oktober 2021 die Personalratswahlen im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen durchzuführen. Wahlvorstände können somit nach ihrer Bestellung den Beginn des Wahlverfahrens hinausschieben, ein begonnenes Wahlverfahren unterbrechen oder abbrechen, insoweit eine ordnungsgemäße Durchführung der Personalratswahl nicht durchgeführt werden kann. Zu beachten ist dabei, dass die Wahlbekanntmachungen ergänzt werden müssen.

Mitbestimmung durch SBB Gewerkschaften

Die Unterstützung und Vermittlung bei der Zusammenführung von Einzelgewerkschaften des SBB in gleichen Verwaltungszweigen zu möglichst starken Listenverbindungen bei der Wahl, sowie die Nutzung von vorhandenem Wissen und Kenntnissen bei der Kandidatensuche, der Führung von Wahlkämpfen und der Wählermobilisierung, ist ein weiterer Schwerpunkt.

Alle Beschäftigen haben ein berechtigtes Interesse an der Regelung der sie betreffenden Dienst- und Arbeitsbedingungen in ihrer Dienststelle mitzubestimmen. Für diese wichtige Aufgabe ist es erforderlich, genügend Beschäftigte für die Personalratsarbeit zu gewinnen. Dies ist unter den derzeitigen Bedingungen extrem schwierig. Geeignete Mittel dafür können aktuell Websites in Verbindung mit E-Mail Rundschreiben sein, welche in Zusammenarbeit mit der Dienststelle verteilt werden können.

Der SBB wünscht den Fachgewerkschaften viel Erfolg bei der Gewinnung neuer Kandidatinnen und Kandidaten.

Dank an die Personalräte 

Die nun bereits zweite fünfjährige Amtszeit für Personalräte geht in 2021 zu Ende.
An dieser Stelle bedankt sich der SBB bei allen Personalratsmitgliedern und Ersatzmitgliedern für ihre geleistete Arbeit, ihre Kraft und ihr persönliches Engagement. Bei den immer vielfältiger werdenden Aufgaben auf dem Höhepunkt der Zeit zu sein, erfordert viel Einsatzbereitschaft, Fortbildungswillen aber auch die Bereitschaft den Kolleginnen und Kollegen zuzuhören und diese zu unterstützen.

Für die in 2021 stattfindenden Personalratswahlen werden nun wieder Kandidatinnen und Kandidaten aus den Reihen der Fachgewerkschaften des SBB gesucht. Beteiligen Sie sich bitte, ob als Kandidat oder Wähler! Bestimmen Sie mit! Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und unterstützen Sie unsere Kandidatinnen und Kandidaten!
Uns allen hilft die Zusammenarbeit, um gemeinsame Ziele und Erleichterungen auf den Weg zu bringen.