31. August 2026

SBB News

Rechtsgutachten zur Auskömmlichkeit und Zweckbindung des Generationenfonds online

Am 26. August 2026 hat Finanzminister Christian Piwarz den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 in den Landtag eingebracht. Ein zentrales Thema dabei ist die Generationengerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund möchten wir erneut auf das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gröpl zu den verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Artikel 95 Absatz 7 der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem sogenannten „Generationenfonds“ hinweisen.

Im Gutachten von Prof. Dr. Gröpl geht es um Fragen in Bezug auf Artikel 95 Absatz 7 der Verfassung des Freistaates Sachsen („Generationenfonds“). 
Fragen wie: 
Was bedeutet „auskömmliche Vorsorge“?, 
Wie bestimmt sich die Höhe der Vorsorge? 
Nach welchen Grundsätzen darf der Generationenfonds sein Vermögen anlegen? 
Darf das Vorsorgevermögen zu anderen Zwecken als zur Finanzierung von Versorgungsansprüchen verwendet werden?

Nannette Seidler (SBB), fordert mit Blick auf die kommenden Generationen: „Politik darf nicht in Wahlperioden denken, wenn es um die langfristige finanzielle Zukunft unseres Landes geht. Der sächsische Generationenfonds steht für Verantwortung über den Tag hinaus. Unsere Kinder und Enkel müssen die Möglichkeit behalten, ihre Zukunft selbst zu gestalten – und dürfen nicht die finanziellen Folgen heutiger Entscheidungen tragen müssen.“

Das Rechtsgutachten ist aktuell auf der Website der Universität des Saarlandes unter folgenden Link abrufbar.

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