SBB Pressemitteilung
Generationenfonds
Beamte müssen mit beiden Beinen fest auf dem Boden der Verfassung stehen - die sächsische Staatsregierung sollte das aber auch.
Die geplante Abschmelzung der Zuführung zum Generationenfonds verletzt aus Sicht des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen sächsisches Verfassungsrecht.
In der Nacht haben sich die möglichen Koalitionspartner in Sachsen, so ist zu lesen, auf die wichtigsten Eckpunkte ihrer gemeinsamen Regierungsziele vereinbart - und auf deren Finanzierung. Diese beinhaltet wohl, die von der sächsischen SPD seit Langem gewünschte Abschmelzung der Zuführung zum Generationenfonds um zunächst 250 Millionen Euro jährlich. Grundlage für eine später noch höhere Absenkung dieser Zuführungen soll ein - offensichtlich noch zu erstellendes - juristisches Gutachten sein.
„Sollten die Berichte stimmen, ist es doch sehr erstaunlich, dass ein noch nicht vorhandenes, ja wohl noch nicht einmal in Auftrag gegebenes Gutachten die Koalitionspartner bereits jetzt darauf schließen lässt, dass die in den Haushalt eingepreiste Kürzung der Einzahlungen zum Generationenfonds und sogar deren weitere Erhöhung der richtige Weg sei“, kommentiert Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB die aktuellen Veröffentlichungen. „Damit scheint das Ergebnis des Gutachtens ja bereits festzustehen.“
Dem SBB ist die aktuelle Haushaltssituation des Freistaates Sachsen natürlich präsent. Gleichwohl schützt die sächsische Verfassung in Artikel 95 Absatz 7 die auskömmliche Ansparung und zweckgebundene Verwendung entsprechender Mittel für zukünftige Pensionsverpflichtungen, auch und insbesondere im Interesse zukünftiger Generationen.
„Der SBB wird sehr genau schauen, wie die möglichen Koalitionäre ihre Pläne erklären und begründen. Wir haben schon zu anderen Themen eigene verfassungsrechtliche Prüfungen veranlasst und entsprechende Gutachten beauftragt. Vielleicht ist es wieder an der Zeit, hier zu handeln.“, so Seidler weiter.
Pressemitteilung vom 04.12.2024
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