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Lehrerverbeamtung in Sachsen
Sachsen will ab 1. Januar 2019 einen Teil seiner Lehrerinnen und Lehrer verbeamten. Dabei stellt sich vor allem für die grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer im Alter bis zu 42 Jahren die Frage, ob das Verbeamtungsangebot angenommen werden soll.
Was bedeutet eine Verbeamtung für Sie?
Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Freistaat Sachsen. Sie schließen also keinen Arbeitsvertrag mit dem Freistaat Sachsen ab sondern werden zur Beamtin oder zum Beamten ernannt. Aus dem Beamtenstatusgesetz ergeben sich für Beamtinnen und Beamte beispielsweise folgende Pflichten:
Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Dienstherr, Sie und ihre Familie lebenslang angemessen zu alimentieren. Sie erhalten laufende Bezüge, haben Anspruch auf Beihilfe für sich und ggf. ihre Familie und erwerben Versorgungsansprüche. Sie müssen Entscheidungen hinsichtlich einer ergänzenden Absicherung im Krankheitsfall treffen. Ihre erworbenen Rentenansprüche bleiben bestehen und werden durch Ansprüche auf Versorgung (Pension) ergänzt.
Dies ist nur ein kleiner Einstieg in das Thema Verbeamtung. Daraus ergeben sich beispielsweise Fragen zu:
- Was ändert sich für mich, wenn ich Beamtin/Beamter bin?
- Wann und wohin kann ich versetzt und welcher Einsatz kann verlangt werden?
- Was ändert sich für mich im Bereich der Krankenversicherung?
- Was passiert mit meinen Rentenansprüchen?
- Welche Versorgungsansprüche erwerbe ich neu?
- Was passiert im Fall einer dauernden Dienstunfähigkeit?
- …?
Viele Dinge sind zu bedenken und zu beachten. Die Entscheidung, ein Angebot zur Verbeamtung anzunehmen kann nur individuell getroffen werden. Das durch die Regierung beschlossene Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ ist hier nachlesbar. Die notwendigen gesetzlichen und finanziellen Grundlagen müssen aber erst noch geschaffen werden. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie informieren.
Sie haben Fragen zum Thema Verbeamtung? Kontaktieren Sie uns unter
!! Natürlich werden wir auch für Lehrerinnen und Lehrer, für die die Verbeamtung nicht infrage kommt, weitere Informationen zu geplanten/beschlossenen Maßnahmen geben, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen. Auch hier gilt, dass notwendige vertragliche und gesetzliche Grundlagen zunächst geschaffen werden müssen.
Im Augenblick erreichen uns aber vor allem eine Vielzahl von Fragen zur möglichen Verbeamtung. !!
Aktuelle Pressemitteilungen:
Maßnahmenpaket für Sachsens Lehrer - erster Schritt in die richtige Richtung
...Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert….