SBB Senioren
Kommentar: Der richtige Zeitpunkt sich aufzuregen
Die Sache ist im Fluss, oder anders: Die „Renteneinheit“ ist auf den Weg gebracht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich zwei Stufen der Rentenwertangleichung zurechtgelegt und den Gesetzentwurf an das Kanzleramt geschickt. Doch wie soll sie aussehen, die so genannte „Renteneinheit“, das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz?
Die Antwort: Die Angleichung der Rentenwerte soll in zwei Schritten erfolgen, die Kosten etwa 7,5 Milliarden Euro sollen aus Steuermitteln fließen, also nicht aus den Rentenkassen.
Kaum, dass die Bundesministerin Andrea Nahles die Öffentlichkeit in Schwerin mit dieser Botschaft erreicht hatte - im September 2016 sind in Mecklenburg-Vorpommern Landtagswahlen - regt sich ein unüberhörbarer Widerstand aus den Reihen der CDU, vor allem aber von Ostdeutschen Bundestagsabgeordneten.
Die Meinungen prallen aufeinander. Warum, weil mit der Rentenwertangleichung auch die Hochwertung der Löhne und Gehälter im Osten, ganz oder in Stufen, wegfällt und die Beitragsbemessungsgrenzen vereinheitlicht werden müssen. Das Argument, dass der Wegfall der Hochwertung die heutigen Erwerbstätigen im Osten in die Altersarmut treibt, ist mehr als fragwürdig. Auch in den alten Bundesländern gibt es Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit niedrigen Löhnen und Gehältern. Sie haben nicht den Vorteil der Hochwertung der Löhne und Gehälter und von systemischer Altersarmut dieser Betroffenen kann keine Rede sein.
Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion Arnhold Vaatz behauptet aber, dass „durch eine solche Reform…ein Entvölkerungsprogramm für Ostdeutschland einträte.“ (Sächsische Zeitung 23/24.07.2016) Diese Behauptung, ohne jegliche Beweisführung, steht nun im Raum und soll sicher auch als eine Drohung verstanden werden.
Spätesten jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, sich aufzuregen. Eine Forderung zu stellen. Aufzuhören Alt gegen Jung oder umgekehrt auszuspielen.
Kommentar: Dr. Hans Peter Klotzsche, 1. Stellv. Vorsitzender der SBB Seniorenvertretung
Tel. : 0351 451 9900
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