GK Beamtenrecht
Viertes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hatte mit Bearbeitungsstand vom 1. September 2022 einen Referentenentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vorgelegt, mit dem insbesondere das Sächsische Besoldungsgesetz sowie das Sächsische Beamtenversorgungsgesetz geändert werden sollte.
Nach der Anhörung der Verbände und der parlamentarischen Beratung ist das Gesetz heute im Landtag beschlossen worden. Gegenstand des Beschlusses war eine umfangreiche Vorlage des HFA (Haushalts- und Finanzausschuss), die einem von den Regierungsfraktionen eingereichten Änderungsantrag folgte. Daraus ergaben sich auch vom SBB angemahnte, inhaltliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf.
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