13. Oktober 2023

SBB News

Update zur Amtsangemessenen Alimentation

Nach unseren Recherchen teilen wir die Rechtsauffassung des LSF.

(https://www.lsf.sachsen.de/download/Besoldung/FAQ_Bes_Vers.pdf)

Nach Umsetzung der Rechtsprechung zum sogenannten Weihnachtsgeld (Nachzahlungen und Erhöhung der Grundbesoldung) ist davon auszugehen, dass die Widersprüche für die Jahre 2011 bis 2016 entweder durch Rücknahme durch die Beamtin oder den Beamten oder durch Widerspruchsbescheid erledigt wurden. Offen dürften damit nur Fälle sein, gegen die nach Ergehen des Widerspruchsbescheids Klage erhoben wurde.

Der gewerkschaftliche Aufruf, erneut Widerspruch einzulegen, erfolgte in den Jahren 2017 und 2018 aufgrund neuerer Rechtsprechung zunächst nur für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern. Alle anderen Beamtinnen und Beamten waren erst ab 2019 aufgefordert, Widerspruch einzulegen. Auch dies begründet sich aus den jeweiligen Erkenntnissen zu aktueller Rechtsprechung.