18. Januar 2022

Einkommensrunde 2021

Übertragung der Tarifergebnisse

Zuletzt am 9. Dezember 2021 haben wir uns als SBB an den Sächsischen Finanzminister Hartmut Vorjohann gewandt und die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger in Sachsen angemahnt.

Nunmehr kommt offensichtlich Bewegung in dieses Thema: In einem ersten Schritt hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, im Auftrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, den Entwurf eines Sächsischen Gesetzes zur Corona-Sonderzahlung zur Anhörung an die gewerkschaftlichen Spitzenverbände gesandt. Mit diesem Gesetzentwurf soll die 1:1- Übertragung des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung auf die Beamten und Richter der Dienstherren im Freistaat Sachsen übertragen werden.

Wir haben natürlich direkt unsere Mitgliedsgewerkschaften informiert und um deren Rückmeldung gebeten. Die Stellungnahme des SBB wird dem SMF am 20.01.2022 zugeleitet.

Die Übertragung der übrigen Tarifeinigung (lineare Anpassung) soll einem weiteren (späteren) Gesetzgebungsverfahren vorbehalten sein.

Wir werden euch, auch an dieser Stelle, weiter auf dem Laufenden halten.