Tarifmarathon für Beschäftigte bei Bund und Kommunen mit gutem Ende
Am Abend des 29. April 2016 einigten sich dbb tarifunion, ver.di sowie Bund und Kommunen auf einen Abschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Die Welle bundesweiter Warnstreiks und Protestaktionen, mit der die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen auf die Verweigerungshaltung und ein unzureichendes Angebot der Arbeitgeber reagierten, hat Wirkung gezeigt.
„Hier ist ein echter Kompromiss gefunden worden, der den berechtigten Forderungen der Beschäftigten, aber auch der Haushaltslage der öffentlichen Kassen Rechnung trägt“, so Gerhard Pöschmann, Vorsitzender des Sächsischen Beamtenbundes.
Besonders wichtig war, dass es nach fast 11 Jahren endlich gelang, eine Entgeltordnung für die Beschäftigten der Kommunen abzuschließen.
„Ein zuverlässiger und zukunftstauglicher öffentlicher Dienst ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Wer auch künftig trotz demographischen Wandels und Nachwuchsmangels will, dass Deutschland funktioniert, muss wettbewerbsfähige Einkommen zahlen“, so Pöschmann weiter.
Leider konnten nicht alle Forderungen durchgesetzt werden. Sowohl beim Thema sachgrundlose Befristung als auch beim der unbefristeten Übernahme der Azubis waren die Arbeitgeber nicht von ihrem Irrweg abzubringen.
Innenminister Thomas de Maizière bekundete, dass dieser Abschluss zeit- und inhaltsgleich auf die Bundesbeamten übertragen wird.
„Das ist doch eine Steilvorlage für die Verhandlungen im nächsten Jahr mit der TdL. Hier sollten die Länder dann auch ohne großes Theater die Leistungen der Beamtinnen und Beamten anerkennen und Abschlüsse ohne Wenn und Aber übertragen“, so Gerhard Pöschmann.
Die Eckpunkte der Tarifeinigung:
- Lineare Entgelterhöhung ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent und am 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent
- Entgelterhöhung für die Auszubildenden ab 1. März 2016 um 35 Euro und ab 1. Februar 2017 um weitere 30 Euro (+ jährlichem Lehrmittelzuschuss von 50 Euro)
- Neue Entgeltordnung im kommunalen Bereich ab 2017 (inklusive stufengleicher Höhergruppierung)
- Flexible Absicherung der kommunalen Versorgungskassen (konkreter Nachweis des Bedarfs, paritätischen Finanzierung, Arbeitnehmerbeitrag bis 0,4 Prozent)