Tarifabschluss mit Licht und Schatten
Der Sächsische Beamtenbund bewertet den in den frühen Morgenstunden des 29. März 2015 zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder in Potsdam vereinbarten Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder als verantwortbaren Kompromiss. Unter wirtschaftlich immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen wurde manches erreicht, wenn auch für beide Seiten nicht alle Ziele und Wünsche durchsetzbar waren.
2,1 Prozent Einkommenszuwachs ab März 2015 und noch einmal 2,3% aber mindestens 75 € ab März 2016 für die Tarifbeschäftigten im Landesdienst bedeuten ein echtes Plus im Geldbeutel. Es ist gelungen, die Verweigerungshaltung der Arbeitgeberseite zu überwinden und ein weiteres Abhängen des Ländertarifs gegenüber Bund und Kommunen zu verhindern. Jetzt muss schnellstens ein Anpassungsgesetz zur zeit- und inhaltsgleichen Übertragung der vereinbarten Entgeltregelungen auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen her. „Ministerpräsident Stanislaw Tillich ist jetzt gefordert“, so Gerhard Pöschmann, Vorsitzender des Sächsischen Beamtenbundes.
18 500 Kolleginnen und Kollegen haben am 11. März in Dresden, Chemnitz und Leipzig und 27 000 dann am 24. März in Leipzig aus ganz Mitteldeutschland für landesweite Streikaktionen gesorgt. In dieser Größenordnung war das bisher einmalig und ein deutliches Zeichen an die Arbeitgeber, dass mit uns nicht taktiert werden kann.
Die Zusatzversorgung wird auch in Zukunft wesentlicher Pfeiler der Altersvorsorge für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bleiben. Einen Eingriff in das Leistungsvolumen hat der Deutsche Beamtenbund nicht zugelassen. „Stattdessen werden wir zur Absicherung der Leistungen in Zukunft höhere Beiträge zahlen müssen. Andererseits werden auch die Arbeitgeber einen höheren Beitrag zur Umlagefinanzierung leisten“, so Pöschmann weiter.
Als Kompensation für diese Mehrbelastung konnten die Verhandlungspartner durchsetzen, dass die Jahressonderzahlung Ost endlich an die Jahressonderzahlung West in fünf Jahresschritten angepasst wird.
Ebenso wurde ein Einstieg hin zu einer Lehrerentgeltordnung erreicht. Mit dem vereinbarten Annäherungsverfahren wird die bestehende Entgeltdifferenz zur Parallel-Tabelle zunächst durch Zulagen schrittweise reduziert. Dieser Weg ist nunmehr unumkehrbar und deshalb positiv zu bewerten.
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