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Pressekonferenz „Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Auskömmlichkeit und Zweckbindung des Generationenfonds“
- Foto: SBB Die Auftraggeber des Gutachtens (v.l.n.r.:): Manja Kropp, stellv. Vorsitzende DSTG Sachsen; Michael Jung, Vorsitzender des SLV; Nannette Seidler, Vorsitzende SBB; Dr. Jörg Brückner, Präsident VSW, Reinhard Schade, Vorsitzender des SRV; (es fehlt im Bild: Thomas Porr, Vorsitzender des BSDB)
Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Auskömmlichkeit und Zweckbindung des Generationenfonds. Wie sicher ist Sachsens Generationenvorsorge aufgestellt? Ein aktuelles Gutachten beleuchtet die verfassungsrechtlichen Maßgaben für den Umgang mit dem GenFonds nach Artikel 95 Absatz 7 SächsVerf. - und wirft grundlegende Fragen zur künftigen Haushaltspolitik auf.
Vor Beginn der Beratungen zum DHH 2025/2026 laden die Auftraggeber (SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft, DSTG Sachsen, BSBD Sachsen, SLV und Sächsischer Richterverein) sowie der Gutachtenersteller (Univ.-Prof. Dr. Christoph Gröpl) zur Vorstellung und Einordnung der juristischen Analyse ein.
- Univ.-Prof. Dr. Christoph Gröpl, Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht
- Nannette Seidler, Vorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e. V.
- Reinhard Schade, Vorsitzender Sächsischer Richterverein e. V.
- Manja Kropp, stellv. Landesvorsitzende DSTG Sachsen e. V. und
- Thomas Porr, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschland (BSBD), Landesverband Sachsen
Termin: 15. April 2025
Zeit: 10:00 Uhr
Ort: LPK-Pressezentrum
Ansprechpartnerin: Nannette Seidler,
Tel. 0351/4716824