Personalvertretung ohne passende Grundlage ist ein Unding
Im Koalitionsvertrag ist es vereinbart: Sachsens Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sollen ein zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit erweiterten Mitbestimmungsrechten bekommen. Der jetzt dem Landtag vorgelegte Gesetzesentwurf könnte diese Anforderungen erfüllen – tut er aber nicht! Zudem regt sich innerhalb der CDU-Fraktion erneut Widerstand gegen die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten.
Alles in allem ist der vorgelegte Entwurf zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aus Sicht des SBB aber keinesfalls der erwartete große Wurf und nur in Ansätzen zeitgemäß oder gar richtungsweisend. Wenn diese Novellierung nicht als vertane Chance in die Verwaltungsgeschichte Sachsens eingehen soll, muss dringend nachgebessert werden!
Seit dem 23. September 2015 liegt dem Sächsischen Landtag ein Entwurf des novellierten Gesetzes vor. Dieser wurde im Eiltempo erarbeitet und auch den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden mit einer verkürzten Anhörungsfrist übersandt. Ziel ist es, das Gesetz bis Anfang 2016 in Kraft zu setzen. Damit könnte es für die anstehenden Personalratswahlen noch wirksam werden.
„Der vorgelegte Entwurf erfüllt unsere Vorstellungen eines modernen Gesetzes bei Weitem nicht“, sagt Gerhard Pöschmann, Vorsitzender des SBB Beamtenbund und Tarifunion. Wirksame und zeitgemäße Beschäftigtenvertretung brauche deutlich mehr Beteiligungsrechte. Hier springe der Entwurf einfach zu kurz. Auch die Tatsache, dass neu formulierte Gestaltungsmöglichkeiten von den Gewerkschaften unter Verweis auf demokratische Grundsätze abgelehnt würden, spreche eine deutliche Sprache. Dies zeige sich auch in der umfangreichen Stellungnahme des SBB zum geplanten Gesetz. Auf die vorgetragenen Argumente sei bisher jedoch nicht wirklich eingegangen worden.
Nun regt sich innerhalb der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages auch noch Unmut über die ohnehin zu geringen Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten. „Für eine zukunftsfähige Verwaltung benötigt Sachsen ein modernes Personalvertretungsrecht“, führt Gerhard Pöschmann weiter aus. Trotz alledem hofft der SBB aber, dass das Gesetz den Landtag zeitnah passiert. „Wir brauchen insbesondere die neuen Regelungen zur Verselbstständigung von länderübergreifenden und landesweiten Dienststellen gemäß § 6. Die derzeitigen Regelungen führten nach der letzten Wahl zu zahlreichen Gerichtsbefassungen. Daran kann niemand Interesse haben. Deshalb muss bis zur Neuwahl 2016 nachgebessert werden“, so Pöschmann.
Der SBB fordert deshalb seine Mitglieder auf, mit den Landtagsabgeordneten noch einmal das Gespräch zu suchen. Wir stehen als kompetente Gesprächspartner bereit.
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