09. Dezember 2023

SBB News

Länder ziehen mit Bund und Kommunen gleich

"Vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen politische und wirtschaftlichen Lage können wir mit dem Ergebnis zufrieden sein. Es erkennt die Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen an. Ein ausgehandeltes Tarifergebnis ist immer ein Kompromiss, in diesem Fall aber ganz sicher ein fairer." So Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB.

Jetzt gilt es, die Übertragung auf die Beamtenschaft in Sachsen schnellstmöglich festzuschreiben.

„Der Abschluss ist ein großer Erfolg. Wir haben mit Bund und Kommunen gleichgezogen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach zur Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder.

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:

  • Ein steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Dezember 2023).
  • Ab dem 1. November 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und ab dem 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
  • Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zu den gleichen Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro erhöht.
  • Vertragslaufzeit: 25 Monate.

Tarifeinigung 

Tarifvertrag über Sonderzahlung TV Inflationsausgleich 

Tacheles 12/23

Die Details der Einigung

Inflationsausgleich

Die Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L und des Pkw-Fahrer-TV-L erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 Euro, ausgezahlt in mehreren Stufen.
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.
Für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 erhalten die Beschäftigten dann darüber hinaus 120 Euro monatlich, vorausgesetzt, dass ihr Beschäftigungsverhältnis im Bezugsmonat besteht und sie an mindestens einem Tag des Monats einen Anspruch auf Entgelt haben. Dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt sind unter anderem die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz, nach dem Mutterschutzgesetz, auf Kurzarbeitergeld, Pflegeunterstützungsgeld und auf Verletztengeld nach § 45 SBG VII. 
Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die frühestmögliche Zahlung in Höhe von 1.000 Euro und die Zahlungen für Januar bis Oktober 2024 in Höhe von je 50 Euro. 
Teilzeitbeschäftigten werden die Zahlungen jeweils entsprechend ihres individuellen Beschäftigungsumfangs an der Regelarbeitszeit gewährt.

Entgelterhöhung

Die Entgelte werden wie folgt erhöht:

  • ab 1. November 2024: Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200 Euro
  • ab 1. Februar 2025: Erhöhung um weitere 5,5 Prozent
  • Beide Erhöhungsschritte zusammen müssen einen Mindestbetrag von insgesamt 340 Euro erreichen

Dynamische Zulagen werden ab dem 1. November 2024 um 4,76 Prozent und ab dem 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht.

Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten

Neben dem bereits dargestellten Inflationsausgleich werden die Vergütungen für Auszubildende, dual Studierende nach TVdS-L und Praktikantinnen und Praktikanten wie folgt erhöht:

  • ab 1. November 2024 um 100 Euro
  • ab 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro

Die Regelungen zur Übernahme der Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung werden deutlich verbessert. Zukünftig erfolgt eine unbefristete Übernahme, wenn der Abschluss mit der Note „Befriedigend“ oder besser absolviert wurde, sofern dienstlicher / betrieblicher Bedarf besteht und nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Auszubildende, die nicht mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden unter den gleichen Voraussetzungen zunächst befristet für zwölf Monate übernommen. Im Anschluss erfolgt bei Bewährung eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. 
Für die dual Studierenden wird eine entsprechende Übernahmeregelung in den TVdS-L eingefügt.

Laufzeit

Die Laufzeit der Entgeltregelungen beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.

Weitere Informationen findest du hier: dbb.de