06. Juni 2017

SBB Seniorenvertretung

Jahresendprämie kann die Rente aufbessern

Nach einem neuen Urteil wird ein Nachweis benötigt. Doch dieser ist schwer zu erbringen.

In den volkseigen Betrieben und Einrichtungen der DDR wurden Jahresendprämien gezahlt. Diese können die Rente aufbessern, wenn die Beschäftigten an einem Zusatzversorgungssystem teilgenommen haben.

Wer nur Beiträge zur Sozialversicherung und Freiwilligen Zusatzrentenversicherung gezahlt hat, bei dem werden Jahresendprämien nicht berücksichtigt. Für einen Rentenanspruch müssen die Zahlungen nachweisbar sein.  Die bisher von den Landessozialgerichten angewandte Schätzung der Prämienhöhe ist nicht mehr zulässig.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes muss die Prämienhöhe glaubhaft gemacht werden. Versicherte sollten Unterlagen vorlegen, aus denen sich Information dazu ergeben. Das könnten zum Beispiel Zeugenerklärungen von ehemaligen Kollegen sein, die seinerzeit mit der Auszahlung und Berechnung der Jahresendprämie beauftragt waren.

20 Jahre glaubhaft gemachter Jahresendprämien kann 20 EURO mehr Rente im Monat erbringen. Nachgezahlt wird bis zu vier Jahren. Bei der Ermittlung der Prämiendaten ist laut Bundessozialgericht auch die Deutsche Rentenversicherung Bund gefragt, soweit sie Firmen oder deren Rechtsnachfolger ermitteln können.