SBB Seniorenvertretung
Information der Seniorenvertretung 1/2017
Die Seniorenvertretung macht auf folgende Meldung der Deutschen Rentenversicherung aufmerksam:
Nach einer neuen Heirat von verwitweten Partnern ist der Neustart mit einer Starthilfe, der sogenannten „ Rentenabfindung" möglich. Diese beträgt im Regelfall das 24-fache der Hinterbliebenenrente, die im Durchschnitt in den letzten zwölf Kalendermonaten gezahlt wurde. Der Wegfall der bezogene Hinterbliebenenrente hielt oftmals Paare von diesem Schritt ab.
Weitere Informationen sind:
• wenn aus einer „ kleinen“ eine „große" Witwenrente wird
• Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zur Hinterbliebenenrente