06. März 2017
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SBB Seniorenvertretung

Information der Seniorenvertretung 1/2017

Die Seniorenvertretung macht auf folgende Meldung der Deutschen Rentenversicherung aufmerksam:

Nach einer neuen Heirat von verwitweten Partnern ist der Neustart mit einer Starthilfe, der sogenannten „ Rentenabfindung" möglich. Diese beträgt im Regelfall das 24-fache der Hinterbliebenenrente, die im Durchschnitt in den letzten zwölf Kalendermonaten gezahlt wurde. Der Wegfall der bezogene Hinterbliebenenrente hielt oftmals Paare von diesem Schritt ab.

Weitere Informationen sind:

•        wenn aus einer „ kleinen“ eine „große" Witwenrente wird

•        Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zur Hinterbliebenenrente

 

Deutsche Rentenversicherung