SBB Pressemeldung
Gutachten stellt klar: Generationenfonds ist tabu für Haushaltskonsolidierungen!
- Foto: Hala@SBB v.l.n.r.: Thomas Porr (BSBD), Reinhard Schade (SRV), Nannette Seidler (SBB), Prof. Dr. Christoph Gröpl, Manja Kropp (DSTG) und Tino Moritz (LPK)
Die heute entstehenden und in der Zukunft fälligen Aufwendungen für Versorgungsleistungen müssen in voller Höhe angespart und ausschließlich zweckgebunden verwendet werden. Generationengerechtigkeit muss auch bei schwierigen Haushaltslagen gelten!
Der Fonds ist ein zentrales Instrument zur Sicherung langfristiger staatlicher Stabilität. Deshalb haben SBB, VSW, DSTG Sachsen, SLV, BSBD Sachsen sowie der SRV zu verschiedenen Fragen im Umgang mit dem GenFonds ein rechtswissenschaftliches Gutachten bei dem Staats- und Verwaltungsrechtler Univ.-Prof. Dr. Christoph Gröpl in Auftrag gegeben.
Im Mittelpunkt steht Art. 95 Abs. 7 Satz 1 SächsVerf, wonach der Freistaat Sachsen eine auskömmliche Vorsorge für künftig entstehende Ansprüche der künftigen Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen auf Versorgung und Beihilfe nach Eintritt des Versorgungsfalles vorhält. Das Gutachten beleuchtet die verfassungsrechtlichen Maßgaben für den Umgang mit dem GenFonds und wirft grundlegende Fragen zur künftigen Haushaltspolitik auf.
Die Landesvorsitzende des SBB, Nannette Seidler, betont: „Uns geht es darum, dass die heutigen politischen Entscheidungen nicht zulasten kommender Generationen getroffen werden dürfen. Der Haushaltsgesetzgeber ist gut beraten, nicht in Doppelhaushalten oder Legislaturperioden zu denken und zu planen. Unsere Kinder und Enkel brauchen verlässliche eigene Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume.“
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