Amtsangemessene Alimentation
Gespräche laufen weiter
Die Gespräche zwischen SMF und den sächsischen Beamtengewerkschaften zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung sind vor der Sommerpause weiter geführt worden. Der SBB wird durch die Landesvorsitzende Nannette Seidler und deren Stellvertreterin und Vorsitzende der Grundsatzkommission für Beamtenrecht Karen Siwonia vertreten.
Die vom SMF zusammengetragenen Zahlen für Sachsen liegen zwischenzeitlich vor und wurden einer ersten Prüfung unterzogen. Es ist festzustellen, dass diese grundsätzlich richtig ermittelt wurden. Ob es aber auch die richtigen Zahlen sind, also die Beträge, auf die es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ankommt, dazu bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Trotzdem soll mit den jetzt vorliegenden Zahlen weiter gearbeitet werden, um im Prozess der Umsetzung der Rechtsprechung voranzukommen.
Mögliche Lösungsansätze wurden andiskutiert. Hier hat das Bundesverfassungsgericht selbst schon Lösungsmöglichkeiten durch lineare Anpassung der Besoldungstabellen bei familienbezogenen Leistungen oder in der Beihilfe aufgezeigt. Das Abwägen des Für und Wider einzelner Umsetzungsideen muss sich dabei immer daran orientieren, einen verfassungsgemäßen Zustand und möglichst auch einen „Besoldungsfrieden“ herzustellen. Im Kontext mit der aktuellen politischen und haushalterischen Lage ist dies keine leichte Aufgabe. Insofern gilt hier: Gründlichkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit.
Wir haben in den Gesprächen deutlich gemacht, dass die Bezahlung überwiegend durch das Amt, das ein Beamter innehat, geprägt sein muss. Die Besoldung darf sich auch zukünftig nicht im Wesentlichen daran orientieren, ob ein Beamter verheiratet ist oder wie viele Kinder er hat. Eignung, Leistung und Befähigung dürfen nicht hinten angestellt werden. Darüber hinaus sind auch die Prüfkriterien zur amtsangemessenen Alimentation aus vorangegangener Rechtsprechung zwingend in alle Überlegungen einzubeziehen.
Die Gespräche sollen im September fortgesetzt werden. Wir erwarten dann erste Umsetzungsvorschläge seitens des SMF.
Wir werden weiter berichten ...
Wichtig zu wissen: Die aktuellen Gespräche mit dem Sächsischen Finanzminister sind keine Verhandlungen, vergleichbar etwa mit Tarifverhandlungen. Die Höhe der Besoldung sächsischer Beamter ist nicht verhandelbar. Unser Besoldungsgesetzgeber, der Sächsische Landtag, legt die Besoldung per Gesetz fest. Dabei hat er einen weiten Spielraum, ist aber gezwungen, die Besoldung verfassungsgemäß auszugestalten. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in den letzten Jahren nachgeschärft und umfangreiche Kriterien und Prüfschritte zur Verfassungsmäßigkeit der Alimentation festgeschrieben - eine wirklich hochkomplexe Materie. Der SBB als gewerkschaftlicher Dachverband kann den Beratungs- und Gesetzgebungsprozess nur konstruktiv begleiten und dem Gesetzgeber sachverständig und ggf. auch mahnend zur Seite stehen. Verträge können wir nicht abschließen. Letztendlich ist jedoch der Landtag – sind unsere Abgeordneten – aufgefordert, amtsangemessene und verfassungsgemäße Zustände herzustellen.