07. Juli 2017

SBB Pressemitteilung

Erneut Verfassungswidrigkeit der sächsischen Besoldung festgestellt

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pressemitteilung Nr. 56 vom 7. Juli 2017 verkündet, dass mit Beschluss vom 23. Mai 2017 die Verfassungsbeschwerde gegen die verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische Beamte der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts erfolgreich war.

Betroffen von der verzögerten Besoldungsanpassung in 2008-2010 waren mehrere tausend sächsische Beamte.


Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen wird den Beschluss und seine Auswirkung auf die sächsischen Beamten nun umfassend prüfen und bewerten.
Neben den nun entschiedenen sind derzeit noch weitere, vom SBB begleitete, Verfahren zu dieser Thematik anhängig.

 „Der Beschluss ist für uns auf jeden Fall ein positives Signal. Ich gehe fest davon aus, dass wir als Gewerkschaften im Vorgriff der bis 2018 geforderten gesetzlichen Neuregelung wieder mit Finanzminister Prof. Dr. Unland ins Gespräch kommen werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gemeinsam gefundene Lösungen tragfähig sind und bei unseren Kolleginnen und Kollegen auf große Akzeptanz stoßen“, so Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir zeitnah informieren.

Pressemitteilung Nr. 6/2017 vom 7. Juli 2017

dbb | Besoldung: Verfassungsgericht betont Leistungsgrundsatz

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes