09. Februar 2024

SBB News

Weitere Maßnahmen zur amtsangemessenen Alimentation

Das am 19. Januar 2024 zwischen SMF und Gewerkschaften besprochene Gesamtpaket zur Übertragung des Tarifergebnisses und zu weiteren Maßnahmen zur amtsangemessenen Alimentation wurde heute förmlich an die Ressorts gegeben. Damit sind notwendige Abstimmungsprozesse abgeschlossen, die Mitzeichnung der Ressorts und anschließend das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.

Mit dem vorliegenden Gesamtpaket sind wichtige Forderungen des SBB und unserer Mitgliedsgewerkschaften umgesetzt.
Gleichzeitig hat die konstruktive und vertrauensvolle Atmosphäre im Gespräch am 19. Januar 2024 und im weiteren Austausch maßgeblich dazu beigetragen, dass verlorenes Vertrauen bei den Gesprächspartnern zurückgewonnen wurde. Das ist, neben den nachfolgend benannten Inhalten, ein wichtiges und nenneswertes Ergebnis.

Zum Inhalt:
Ausgangspunkt der Neuregelung war die Beachtung der Parameter aus den Beschlüssen des BVerfG, insbesondere das Mindestabstandsgebot. Danach muss die Nettobesoldung für einen Beamten der niedrigsten Besoldungsgruppe (verheiratet, zwei Kinder) mindestens 15% über einer vergleichbaren Familie in der Grundsicherung liegen.
Nach der Tariferhöhung und weiteren Entwicklungen, wie beispielsweise beim Bürgergeld, war der Mindestabstand zum 1. Januar 2024 nicht mehr gegeben.

Neben den bereits bekannten Schritten zur systemgerechten/verfassungskonformen Übertragung des Tarifergebnisses werden weitere Schritte die Amtsangemessenheit der Alimentation zukünftig sicherstellen.

Die Eckpunkte des Gesetzes stellen sich wie folgt dar:

Inflationsausgleichszahlung i.H.v. 3000 Euro (1000 Euro für das Jahr 2023, Januar-Oktober 2024 jeweils 200 Euro). Versorgungsempfänger erhalten die Inflationsausgleichszahlung nach dem jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatz.

Systemgerechte Übernahme des Sockelbetrages zum 1. November 2024 als lineare Zahlung i.H.v. 4,76%.

Lineare Anhebung zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5%.

Weitere Maßnahmen zum 1. Januar 2024:

  • Erstattung der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner i.H.v. monatlich 33,08 Euro (analog der kostenlosen Familienmitversicherung in der GKV)
  • Erhöhung des Ehegattenanteils und des Kinderanteils (erstes und zweites Kind) beim Familienzuschlag auf jeweils 246 Euro
  • Zahlung einer monatlichen (zeitlich nicht befristeten) linearen Sonderzahlung für alle Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger i.H.v. 4,1% auf das Grundgehalt einschließlich Amtszulage

Damit wird in 2024 der Abstand zur Grundsicherung deutlich eingehalten und auch für 2025 gewahrt.

Anwärterinnen/Anwärter erhalten, analog zum Tarifvertrag,

  • zum 1. November 2024 eine Erhöhung um 100 Euro (Festbetrag)
  • zum 1. Februar 2025 eine weitere Erhöhung um einen Festbetrag von 50 Euro.

Das Gesamtpaket berücksichtigt damit neben der bereits im 4.DRÄndG geregelten überwiegenden "Beihilfelösung" nunmehr auch eine weitere Erhöhung der familienbezogenen Leistungen und eine lineare Komponente, die allen Beamtinnen und Beamten zugute kommt. Dies bedeutet eine Realisierung unserer Kernforderungen. 
Beamtinnen und Beamte in Sachsen bleiben mit der Umsetzung dieses Gesetzespaketes nicht hinter den Ergebnissen der Tarifrunde zurück. Vielmehr bleibt festzuhalten: Beamtinnen/Beamte und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger in Sachsen werden amtsangemessen und damit verfassungskonform alimentiert, in einem Zusammenspiel von Maßnahmen aus linearer Komponente, Familienleistung, Beihilfe und Pflegeversicherung.

Gut zu wissen: Die dargestellten Inhalte entsprechen zu 100% den Inhalten und Ergebnissen des Gesprächs am 19. Januar 2024 im SMF. Danach geführte Gespräche Einzelner führten offensichtlich zum besseren Verstehen der getroffenen Regelungen, nicht aber zu deren Änderungen.

Wir werden unseren Fachgewerkschaften zeitnah weitere Informationen zur Verfügung stellen.

weitere News zum Thema: 

Statement zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger
Einzelheiten zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte

#SBBFamilie #WirkungkommtvonWIR #gemeinsammehrerreichen