07. September 2022

SBB Pressemitteilung

Entlastung durch Energiepreispauschale - Sächsische Versorgungsempfänger nicht vergessen!

Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V. fordert den sächsischen Gesetzgeber auf, umgehend auch eine Übernahme dieser Einmalzahlung auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Sachsen auf den Weg zu bringen!

Das dritte Maßnahmenpaket des Bundeskabinetts vom 3. September 2022 sieht unter anderem die Zahlung einer Energiepreispauschale i.H.v. 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner vor. Diese soll die Belastung durch die aktuell rasant steigenden Energiekosten abfedern.

Der Bund hat zeitgleich mitgeteilt, dass er eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes leisten wird. Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V. fordert den sächsischen Gesetzgeber auf, umgehend auch eine Übernahme dieser Einmalzahlung auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Sachsen auf den Weg zu bringen!

In Sachsen wurde das Entlastungspaket bislang bereits vom Ministerpräsidenten, aber auch von mehreren Ministern und Politikern verschiedener Parteien und Fraktionen öffentlich bewertet. Eine Aussage zur Übernahme der Einmalzahlung auch für sächsische Versorgungsempfänger steht jedoch aus.

Wegen der Zuständigkeiten im föderalen System in Deutschland konnte der Bund zwar eine Entlastung für alle Rentnerinnen und Rentner, nicht aber für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten in den Ländern regeln. Der Freistaat ist deshalb hier in der Pflicht! Die hohen Energiekosten, die auch Menschen im Ruhestand treffen, unterscheiden nicht nach Rente oder Pension. Beide Gruppen müssen gleichermaßen entlastet werden!

 

Pressemitteilung Nr. 3/2022 vom 7. September 2022