01. Februar 2023

SBB Senioren

DDR-Renten: Anträge an Härtefallfonds ab sofort möglich!

Nach mehr als 30 Jahre staatlicher Einigung ist es aller höchste Zeit, die Lebens- und Arbeitsleistungen der Ostdeutschen und damit ihre Renten- und Versorgungsansprüche vollständig anzuerkennen. In vielen Fällen ist es dafür leider schon zu spät.

Nach 1990 wurden zahlreiche Personen- und Berufsgruppen infolge der Rentenüberleitung benachteiligt, weil das bundesdeutsche  Recht dafür keine entsprechenden Regelungen hatte. Sie wurden schlichtweg vergessen.

Zu den betroffenen Gruppen gehören, neben den nach DDR- Recht geschiedenen Frauen (ab 1977), die in der Braunkohleveredelung tätigen Beschäftigten, Angestellte der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post, Beschäftigte des Gesundheitswesen, Ballettmitglieder und Menschen aus künstlerischen Berufen, Angehörige der wissenschaftlichen, medizinischen, pädagogischen, technischen und künstlerischen Intelligenz sowie Angehörige des öffentlichen Dienstes, Armee, der Polizei und des Zolls. Viele davon haben den Rechtsweg bestritten und einzelne auch obsiegt.

Der Härtefallfonds ist eine Minimalregelung - Ein Gerechtigkeitsfonds wäre die bessere Lösung!

Fristende für die Antragstellung ist der 30. September 2023!

Die Länder können dem Härtefallfonds bis zum 31.März 2023 beitreten. 

Weitere Einzelheiten unter dbb senioren.