10. März 2022

SBB aktuell

Brief an den Sächsischen Ministerpräsidenten zur Erhöhung der Wegstreckenentschädigung

Die Energie- und damit die Spritpreise steigen aktuell in ungeahnte Höhen. Dies hat natürlich Folgen für Dienstreisende, die im Auftrag des Freistaates Sachsen ihr privates Kraftfahrzeug nutzen, und oft sogar nutzen müssen.

Wir haben uns deshalb in einem Schreiben an den sächsischen Ministerpräsidenten gewandt, denn für uns ist klar: Die Wegstreckenentschädigungen müssen erhöht werden - jetzt!

Als SBB begrüßen wir die Ankündigung des Sächsischen Staatsministers für Finanzen Hartmut Vorjohann, sich für eine Entlastung der Verbraucher und eine Senkung der Energiesteuern starkmachen zu wollen.

Wir möchten den Blick aber auch auf eine Personengruppe richten, in der die hohen und steigenden Spritpreise besondere Auswirkungen haben: Die Kolleginnen und Kollegen beim Freistaat Sachsen, die ihren privaten Pkw für dienstliche Fahrten nutzen und meist sogar nutzen müssen.

Die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisende, die ihr privates Kraftfahrzeug auch aus triftigen Gründen nutzen, wurde zuletzt im Jahr 2013 angepasst. In der gleichen Verordnung ist die Entschädigung für all jene geregelt, deren Tätigkeit typischerweise im Außendienst ausgeübt wird.

Die Entschädigungssätze betragen aktuell 17 Cent je Kilometer für „normale“ Dienstreisende, 30 Cent bei triftigen Gründen für die Nutzung des Privat-Kfz und 35 Cent je Kilometer bei typischen Außendienstlern.

Wir sprechen hier über Kolleginnen und Kollegen, die im Dienst und im Auftrag des Freistaates Sachsen mit ihrem privaten Kraftfahrzeug unterwegs sind. Diese können in aller Regel weder ein Dienst-Kfz noch öffentliche Verkehrsmittel für ihre dienstlich erforderlichen Fahrten nutzen.

Es geht hier beispielsweise um kontrollierende und betreuende Beschäftigte, wie Lebensmittelkontrolleure, Betriebsprüfer, Sicherheits- und Bauingenieure, aber auch Bedienstete in Familienhilfen und sozialen Betreuungen.

Dienstreisende im Auftrag des Freistaates Sachsen müssen entlastet werden. Die Beträge der Wegstreckenentschädigungen müssen erhöht werden!
Eine entsprechende Ermächtigungsvorschrift für das SMF dazu existiert und ist in § 17 Abs. 1 des Sächsischen Reisekostengesetzes geregelt.

„Den Bürgern und Unternehmen unter die Arme zu greifen“, wie es Herr Staatsminister Vorjohann ausführte, ist wichtig und richtig.
Die Dienstreisenden der öffentlichen Verwaltung, die tagtäglich den Freistaat engagiert und motiviert vertreten und wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl, für uns alle erfüllen, dürfen hier aber nicht allein gelassen werden. Hier muss jetzt eine Lösung gefunden werden.

Den kompletten Brief könnt ihr hier lesen.