SBB Senioren
Beihilfeverordnung Sachsen: §2 berücksichtigungsfähige Angehörige
Aus gegebenem Anlass möchten die SBB Senioren darauf hinweisen, dass unter bestimmen Voraussetzungen auch Beihilfeansprüche für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner angefordert werden können, wenn diese nur wenig zum Familieneinkommen dazuverdienen und sie wirtschaftlich unselbständig sind. Dies gilt auch für Pensionäre.
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