08. Juli 2016

SBB Senioren

Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland

  • Foto: Hala
    v.l.n.r.: Martin Winkelbach (Deutsche Rentenversicherung), Dr. Johannes Geyer (DIW), Rita Müller (Vorsitzende SBB Seniorenvertretung), Falk Ehlert (Finanzamt Meißen), Stephan Czogalla (dbb beamtenbund und tarifunion), Dr. Hans Peter Klotzsche (1.Stellvertreter der SBB Seniorenvertretung)
  • Foto: Hala Rita Müller, Vorsitzende der SBB Seniorenvertretung, eröffnet die Veranstaltung
  • Foto: Hala Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion v.l.n.r.: Dr. J. Geyer, F. Ehlert, M. Winkelbach, A. Pallas (SPD, Innenpolitischer Sprecher), S. Czogalla, Dr. H. P. Klotzsche

Am 7. Juli fand in Dresden die Veranstaltung zum Thema "Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland" statt. Die SBB Seniorenvertretung hatte alle Seniorinnen und Senioren sowie Ruheständler und Interessierte geladen.

Die Seniorenvertretung des Sächsischen Beamtenbundes lud am 7. Juli 2016 Senioren, Ruheständler sowie interessierte Aktive in die Generalzolldirektion nach Dresden ein, um sich zum Thema „Angleichung der Rentenwerte in Ost – und Westdeutschland“ auszutauschen.

Mit Fachvorträgen von Stefan Czogalla, dbb beamtenbund und tarifunion, Dr. Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Berlin, Martin Winkelbach von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland und Falk Ehlert vom Finanzamt Meißen war die Veranstaltung mit hochkarätigen Referenten besetzt. 

Im Mittelpunkt standen die für Ostdeutschland typischen Besonderheiten wie: Die starke Abhängigkeit der Einkommen im Alter von der gesetzlichen Rentenversicherung, die Prägung vieler Biografien von extrem hoher Arbeitslosigkeit nach der Wende und der beinahe Stillstand der Lohnangleichung an den Westen seit Mitte der 90er Jahre. Ziel kann nur die politische Lösung sein: Eine Rentenangleichung einhergehend mit einer Lohnangleichung. Bekannt ist, dass mit dem Auslaufen  des Solidarpaktes II im Jahr 2020 eine Angleichung der Rentenwerte im Rentenüberleitungsgesetz festgeschrieben werden soll. Bereits jetzt wird im Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig und möglich ist. 

„Besonders betroffen“, so Czogalla vom dbb, „sind hierbei: Ehemalige Angehörige der Sonder – und Zusatzversorgungssysteme, Beschäftigte von Reichsbahn und Deutscher Post und Angehörige des mittleren medizinischen Dienstes des Gesundheitswesens. Der dbb setzt sich schon seit Jahren für die Rentnergruppen ein.“ 

Dr. Johannes Geyer vom DIW e.V. Berlin referierte zum Thema „Altersarmut in Deutschland: Status Quo und Perspektiven“. Er sagte, „Das Armutsrisiko der Älteren ist im Bevölkerungsdurchschnitt in den letzten Jahren stärker gestiegen und die Armut bleibt für Betroffene ein dauerhafter Zustand.“ Besonders hohe Risiken bestehen für Personen mit unterbrochenen Erwerbskarrieren, mit Erwerbsminderung und für die, die neben den eigenen Ansprüchen über keine oder nur wenig ergänzende Einkommen verfügen. 

Martin Winkelbach von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland betitelte seine Präsentation  „Rentenangleichung Ost –West - Die Quadratur des Kreises oder die Crux mit der Rentenangleichung“. Seit 2007 wurden verschiedene Anträge zur Rentenangleichung und oder zur Vereinheitlichung des Rentenrechts von den Fraktionen DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in den Deutschen Bundestag eingebracht. „Unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten und auch angesichts der deutlichen Lohndifferenzen in den alten Bundesländern ist es inzwischen verfassungsrechtlich bedenklich, dass gleiche Beitragsleistungen in Ost und West zu höheren Rentenansprüchen in Ost führen“, so Winkelbach. Die Rechtsprechung seitens des Bundesverfassungsgericht ist eindeutig: Der Gesetzgeber soll sich nicht allzu viel Zeit bei der Vereinheitlichung des Rentenrechts lassen. 

Von der Steuergewerkschaft (DSTG Sachsen) wurde die Veranstaltung mit einem Beitrag zur Besteuerung der Rente bereichert. Vorsorglich ist auf das Einspruchsrecht verwiesen worden, damit Steuerbescheide keine Bestandskraft erlangen, bei denen in der Sache noch Verfahren bei den Finanzgerichten anhängig sind. Ferner wurde darauf Aufmerksam gemacht, dass die Auskunftsstellen der Finanzämter Auskunft zur Steuerpflicht erteilen. 

Zum Abschluss der Veranstaltung fand eine Podiumsdiskussion statt. Sie wurde von Dr. Hans-Peter Klotzsche, 1. Stellvertretender Vorsitzender der SBB Seniorenvertretung, geleitet. Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren nicht nur die Referenten, sondern auch der innenpolitische Sprecher der SPD und Landtagsabgeordnete Albrecht Pallas.

In der anschließenden Diskussion zeigte sich für die Gewerkschafter Handlungsbedarf,  denn mit der Höhe der Rente ist auch die Würdigung der Lebensarbeitsleistung verbunden.