SBB Frauen
Als Sachverständige im Parlament
Die beruflichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren, insbesondere durch die Digitalisierung verändert. Es existieren viel mehr Möglichkeiten die Sorgearbeit mit dem Berufsalltag zu vereinbaren. „Es wird Zeit, dass wir diese Möglichkeiten der Vereinbarkeit nutzen.“, so die Vorsitzende der SBB Frauen, Tanja Teich. Unsere Frauen möchten beides: Familie und Karriere.
Die konkrete Ausgestaltung durch einzelne Maßnahmen ist abhängig von den örtlichen Rahmenbedingungen und den handelnden Personen. Solche Details kann ein Gesetz nicht regeln. Es legt jedoch die Grundsteine. „Dafür brauchen wir ein zeitgemäßes und starkes Gleichstellungsgesetz.“, forderte Tanja Teich. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erarbeiteten einen Entwurf und legten ihn im Sächsischen Landtag vor (Drs 6/12511). Nun erfolgte am 11. Juni 2018 im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtages die Anhörung. Die SBB Frauen waren zusammen mit dem Deutschen Juristinnenbund e. V. und dem Genderkompetenzzentrum Sachsen als Sachverständige präsent und beantworteten die Fragen der Abgeordneten. Diese reichten von allgemeinen Fragen, wie Regelungsmöglichkeiten für die Privatwirtschaft, bis hin zu konkreten Umsetzungsfragen (z. B. Woran stellt man die Bedarfe für Telearbeitsplätze fest).
Die Leistungen der Frauenbeauftragten sind oftmals nicht messbar, jedoch sind sie eine wichtige Vertrauensperson und ein notwendiger Baustein in einer gut funktionierenden Behörde. Denn sie sind für die Bediensteten da, hören deren Belange an, ermutigen und unterstützen bei einer Lösungsfindung. Sie brauchen darüber hinaus noch Zeit, z. B. für die Vor- und Nachbereitung von Terminen, für die Einarbeitung in fachliche Themen und für Beratungen. Ihnen den zeitlichen Rahmen für eine gute Arbeit und ihr Engagement zu geben muss selbstverständlich sein. „Es ist eine Form der Wertschätzung und Anerkennung ihrer Arbeit und ihres Engagements“, so Tanja Teich. Es darf nicht sein, dass die Beauftragten erst um eine Anerkennung ihrer Leistungen und einen entsprechenden Zeitrahmen kämpfen müssen. Hier hat das Parlament eine Möglichkeit durch Gesetz den Rahmen für die Praxis vorzugeben und damit die Beauftragten zu stärken.