GK Beamtenrecht
Aktivrente und Einbeziehung von Beamten
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht (§ 3 Nr. 21 EStG). Viele Beamtinnen und Be-amte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind unsicher, ob und inwieweit auch sie von dieser Regelung profitieren können.
Mit den FAQ für Beamtinnen und Beamte werden für diesen Personenkreis die wichtigsten Fragen in Bezug auf die etwaige Einbeziehung in die Regelungen des Aktivrenten-gesetzes gestellt und beantwortet.
Die FAQ sind auf der Website des dbb unter nachstehendem Link veröffentlicht: Website des dbb-FAQs
Hier gibt es weitere Informationen vom Bundesfinanzministerium
