SBB Senioren
Verfassungsklage nicht zur Entscheidung angenommen
Mit einer Verfassungsbeschwerde wollte Rentenberater C. Lindner gleiches Recht in Ost und West erreichen. Das Verfahren zur Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen! Somit sind alle Mittel ausgeschöpft.
Im November 2023 haben die Senioren auf Ihrem Seniorentag folgenden Antrag als Arbeitsmaterial angenommen: "Volle Anrechnung der Wehrdienstzeit oder Zivildienstzeit von 1961 bis 1981 auf die Rente im Beitrittsgebiet" (GDL)
Hintergrund:
Für den Wehrdienst im Westen wurden 1,0 Rentenpunkte für die Kalenderjahre bis 1981 und für den Wehrdienst in der DDR nur 0,75 Rentenpunkte gutgeschrieben. Das Landessozialgericht Sachsen (Aktenzeichen L 4R 453/20) sah 2020 keinen Grund, die bestehende Regelung zu kritisieren. Das Gericht verweist auf Stichtage, die immer Härten für einzelne mitbringen.
Nach Paragraf § 256 SGB VI, wurden von 1982 bis 1991 für jedes volle Kalenderjahr 0,75 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Lediglich für die Zeit von 1961 bis 1981 1,0 Entgeltpunkte. Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung galten die 0,75 Entgeltpunkte auch im Westen. Dieser Wert wurde für die ehemaligen NVA -Grundwehrdiestleistenden übernommen. Die Gerichte verwaisen auch darauf, dass in der DDR, anders als in den alten Bundesländern, keine Rentenbeitragszahlungen erfolgten. Der Wehrsold war beitragsfrei.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Hier lesen.