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SMF versendet Anhörungsschreiben zur amtsangemessenen Besoldung
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen informiert, dass vom Landesamt für Steuern und Finanzen am 15. Mai 2017 an eine Vielzahl von Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen ein Anhörungsschreiben zur amtsangemessenen Besoldung versandt wird.
Anlass für diese Schreiben sind die Anträge und Widersprüche von über 23.500 Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern ab dem Jahr 2011, mit denen sie nach der Streichung der Sonderzahlung ihre Besoldung für nicht mehr amtsangemessen gehalten haben. Über einen Antrag hat das Bundesverfassungsgericht am 17. November 2015 entschieden und festgestellt, dass die sächsische Besoldung der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 evident verfassungswidrig zu niedrig gewesen ist. Im Anschluss hieran haben Gespräche des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen mit Vertretern des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen und anderer Gewerkschaften stattgefunden und zu einer Vereinbarung geführt, wie diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden sollte. Damit ist für alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger eine faire, akzeptable und verfassungskonforme Lösung gefunden worden, womit die sächsische Besoldung wieder amtsangemessen ist. Der Sächsische Besoldungsgesetzgeber hat dann mit dem Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung vom 20. Oktober 2016 entsprechende Nachzahlungen für den Zeitraum Januar 2011 bis Juni 2016 und eine lineare Anhebung der Besoldung und der Versorgungsbezüge um 2,61 Prozent ab 1. Juli 2016 beschlossen. Bis zum Ende des Jahres 2016 konnten diese Nachzahlungen und die lineare Anhebung durch das Landesamt für Steuern und Finanzen ausgezahlt werden.
Im Rahmen der Gespräche zur Umsetzung des aktuellen Tarifergebnisses vom 17. Februar 2017 wurde daher vereinbart, dass die noch ruhenden Verfahren zur amtsangemessenen Besoldung jetzt auch förmlich abgeschlossen werden sollen. Um dies möglichst einfach zu vollziehen, erhalten nun alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger, die einen Antrag oder Widerspruch auf amtsangemessene Besoldung oder Versorgung gestellt haben, ein Anhörungsschreiben, mit dem Vorschlag das Verfahren zu beenden.