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SBB begrüßt erstes Fördermitglied
Unser erstes Fördermitglied ist in der #SBBFamilie aufgenommen. Norbert Bullmann, langjähriges Mitglied im SBB Landesvorstand und der SBB Landesleitung freut sich über die Aufnahme.
Hintergrund: Der SBB hat mit der Satzungsänderung zum 8. Gewerkschaftstag die Weichen für eine Fördermitgliedschaft gestellt. Wir freuen uns auf weitere Interessierte. Ein formloser Antrag an die Landesleitung genügt.
Auszug aus der Satzung
§3 Abs. 1e) Natürliche und juristische Personen, die die Arbeit des SBB durch ihre Mitgliedschaft unterstützen möchten (Fördermitglieder). Fördermitglied kann nicht werden, wer Mitglied einer Mitgliedsgewerkschaft gemäß § 3 Abs. 1 a) bis d) ist. Fördermitglieder haben kein aktives und passives Wahl- und Stimmrecht.