01. Dezember 2022

SBB Pressemeldung

Sachsens Beamte sind sauer – Wertschätzung des Dienstherrn geht anders

Heute wird für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dienst des Landes Sachsen eine Tariferhöhung von 2,8 % wirksam. Vereinbart worden war diese vor ziemlich genau einem Jahr – am 29.11.2021.

Bis heute hat es die Sächsische Staatsregierung jedoch nicht geschafft, ein entsprechendes Gesetz zur Übernahme auf ihre Beamtenschaft zu beschließen. Es wurde noch nicht einmal ein Entwurf dazu an den Gesetzgeber übersandt.

„Doch das ist nicht alles“, so Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen. „Es gibt weitere Themen, die ganz offensichtlich ausgesessen werden.“
Eines ist die Anpassung der Wegstreckenentschädigung für Dienstreisende des Freistaates, die ihr privates Kfz für dienstliche Fahrten nutzen müssen. Obwohl eine entsprechende Ermächtigungsvorschrift im Gesetz bei veränderten wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnissen Anpassungen zulässt, passiert nichts.

Auch zu einer Übernahme der Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro auf die Sächsischen Versorgungsempfänger schweigt der Freistaat Sachsen. Während mit diesem Betrag die Rentnerinnen und Rentner im Freistaat von rasant steigenden Energiekosten entlastet werden, gibt es für Ruhestandsbeamte weiterhin keine Regelung.

Ebenso offen ist, wann und wie nun in Sachsen eine den, zuletzt in 2020 festgelegten, Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichtes entsprechende Besoldung der Beamtinnen und Beamten geschaffen wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf lag zwar vor, entsprach den verfassungsgemäßen Anforderungen aus Sicht des SBB jedoch nicht. 

„Und auch wenn die Vorweihnachtszeit traditionell eine Zeit der Hoffnung ist, haben Sachsens Beamtinnen und Beamte die Hoffnung auf zeitnahe und wertschätzende Regelungen zwischenzeitlich verloren“, so Seidler weiter. „Auf Sachsens Beamtenschaft ist Verlass, auch in Krisenzeiten. Ob auch auf deren Dienstherrn, scheint aktuell fraglich.“

Pressemitteilung 6/2022

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Update 1. Dezember 2022: Der Gesetzentwurf ist in den Landtag eingebracht wurden. Wir bleiben dran. 

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