31. Mai 2017

SBB Seniorenvertretung

Renten Service stoppt Zahlungen, wenn Wohnort des Empfängers nicht bekannt ist

Rentner sollten bei einem Umzug dem Renten Service der Deutschen Post AG ihre neue Adresse mitteilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Denn um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service immer die aktuelle Adresse.

Wird nach einem Umzug die neue Adresse nicht mitgeteilt und kann diese zum Beispiel nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung auch nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service zunächst die Zahlungen. So sollen Überzahlungen vermieden werden. Meldet sich der Betroffene mit seiner neuen Adresse beim Renten Service, wird die Rente wieder überwiesen. Eine Änderung der Anschrift können Rentner zum Beispiel auf der Webseite des Renten Service der Post vornehmen.