SBB Pressemeldung
Rechtsanspruch auf 3 Tage Qualifizierungszeit für Beschäftigte in Sachsen
Heute im Sächsischen Landtag zur Abstimmung, dass „Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen“. Im Ergebnis bleibt festzuhalten:
„Bildungsfreistellung bedeutet mehr als berufliche Qualifizierung. Sie stärkt politische Bildung, gesellschaftliches Engagement und persönliche Entwicklung. Genau das macht eine resiliente Demokratie aus.“ So Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen.
Die Einführung von drei Tagen Bildungsfreistellung ist ein bedeutsamer erster Schritt. Damit wird das Prinzip eines Rechtsanspruchs in Sachsen erst verankert. Seidler: „Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass der bundesweite Standard in der Mehrheit der Länder bei fünf Tagen liegt. Insofern ist die aktuelle Regelung ein Zwischenergebnis, der politische Handlungsbedarf besteht weiterhin.“
Als gewerkschaftlicher Dachverband setzen wir uns seit langem konsequent für einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit ein. Weiterbildung, Qualifizierung und politische Bildung dürfen nicht vom Zufall oder vom Entgegenkommen einzelner Arbeitgeber abhängen, sondern brauchen eine verlässliche rechtliche Grundlage. Bildungszeit ist ein zentraler Baustein guter Arbeit, sozialer Teilhabe und einer zukunftsfähigen Arbeitswelt.
Pressemeldung vom 4. Februar 2026
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