SBB News - Personalratswahlen 2021
Geänderte rechtliche Grundlagen veröffentlicht
Sowohl das
- Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in Sachsen während der COVID-19-Pandemie (Personalratswahlgesetz) vom 3. Februar 2021,
als auch die
- Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung vom 9. Februar 2021
wurden am 13. Februar 2021 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Beide Regelungen finden Sie in der Ausgabe 7/2021 oder direkt hier.
Damit können die Wahlvortsände in den Sächssichen Behörden ihre Arbeit rechtssicher und pandemiekonform beginnen bzw weiterführen.
Der SBB hat diese Änderungen seit geraumer Zeit begleitet und unterstützt. Unsere Personalräte sind wichtige und engagierte betriebliche Interessenvertreter*innen - gleichwohl müssen auch deren Wahlen unter Beachtung des Gesundheitsschutzes durchgeführt werden. Dafür ist nun der Weg frei!
Weiterhin hat das Sächsische Ministerium des Innern zu den oben genannten Regelungen Fragen und Antworten zur Personalratswahl 2021 veröffentlicht.
Sollten Sie Fragen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen haben, wenden Sie sich gern an Ihre SBB-Fachgewerkschaft und/oder die Grundsatzkommission Mitbestimmung beim SBB.
Wir richten zeitnah eine Sonder-Webseite zu den Personalratswahlen 2021 in Sachsen ein. Schauen Sie also regelmäßig bei uns vorbei.