12. Juni 2024

SBB News

Novellierung des SächsPersVG beschlossen

Die Novellierung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG) wurde heute im Sächsischen Landtag beschlossen. Das Plenum folgte der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses für Inneres und Sport. Dem heutigen Beschluss waren Stellungnahmen und zahlreiche Gespräche des SBB, natürlich in Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsgewerkschaften, vorangegangen.

Unsere Landesvorsitzende Nannette Seidler, die auch zur Anhörung im Innenausschuss des SLT geladen war, hat stets deutlich gemacht, dass eine starke Personalvertretung vor allem eine Chance für erfolgreiches Arbeiten ist. Dazu braucht es auch ein modernes Gesetz mit starken Beteiligungsrechten.
Notwendig war die Änderung auch deswegen, da digitale Sitzungs- und Abstimmungsformate gesetzlich geregelt werden mussten.

Ganz sicher ist das nun beschlossene Gesetz nicht der von einigen erwartete "große Wurf". Gleichwohl gibt es Verbesserungen für die Arbeit unserer Personalräte und Jugendvertretungen. Neu geregelt wurde unter anderem bei der Zuständigkeit der AG der HPRs, beim Wahlzeitraum für die JAV. Zudem wurde die Beteiligung bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit erweitert und bei den Freistellungsquoten für Personalräte nachgebessert.

Für uns ist Personalvertretung und das zugrundeliegende Gesetz eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein vertrauensvolles und demokratisches Miteinander auf Augenhöhe in Behörden, Einrichtungen und Betrieben des Freistaates. Personalräte sind keine Verhinderer. Sie sind engagierte Macher und Gestalter im Auftrag der Beschäftigten. Nach dieser Novellierung wird das Thema "modernes und zukunftsfestes Personalvertretungsgesetz für Sachsen" auch in der nächsten Legislatur wieder und weiterhin auf unserer Agenda stehen. Da kann und muss noch mehr gehen!

Wir werden natürlich weiter inhaltlich informieren. Auch an dieser Stelle. 

Gesetzentwurf
Beschlussempfehlung

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