13. November 2015

Mitbestimmung soll weiter eingeschränkt werden

Zeitgemäß sollte es werden, das neue Personalvertretungsrecht! Nach der Anhörung zum Gesetzesentwurf im innenpolitischen Ausschuss des Sächsischen Landtages am 06. November 2015 glauben Sachsens Personalräte jedoch nicht mehr an bessere Zeiten.

„Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen war bei der Anhörung vertreten“, so dessen Vorsitzender Gerhard Pöschmann. „Fakt ist, dass von den meisten Sachverständigen handfeste Bedenken geäußert wurden.“

Tatsächlich sei zu befürchten, dass die Mitbestimmung der Interessenvertreter eher eingeschränkt, statt, wie versprochen, ausgeweitet werden würde. So seien neue Strukturen formuliert, welche die Meinungsbildung im Gremium stark behindern und von keinem einzigen Sachverständigen begrüßt worden seien.

Bei dem wichtigen Thema des präventiven Gesundheitsschutzes wolle man Personalräte, entgegen derzeit gelebter Praxis, zukünftig nur eingeschränkt mitgestalten lassen.

„Und als wäre das noch nicht genug, sind Lehrer und Polizisten weiterhin von vielen Regelungen ausgeschlossen“, kritisiert Pöschmann. Dass sich bei den wenigen wirklichen Verbesserungen gar noch heftiger Widerstand bei einigen kommunalen Verwaltungen rege, sei für ihn nicht nachvollziehbar.

Verhandlungen zwischen Personalrat und Dienststelle sollen auf Augenhöhe erfolgen. Mit Wirkung des neuen Gesetzes werden wohl viele Personalvertreter deutlich höhere Schuhe tragen müssen!

Bis zur Verabschiedung des Gesetzes Mitte Dezember ist noch Zeit zum Umsteuern. „Papiertiger gibt es schon genug, das Versprechen des Koalitionsvertrages muss nun eingelöst werden“, so Gerhard Pöschmann.

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.