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GK-Beamtenrecht: Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
Wie bereits im letzten Jahr informiert, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mehreren Klägern für ihr drittes und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind einen Anspruch auf familienbezogene Gehaltsbestandteile in Höhe von 115 % des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes unmittelbar aus der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u. a.) zugesprochen.
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