28. September 2021

Amtsangemessene Alimentation

Gespräche laufen weiter

Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation - Lösungsvorschläge des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen liegen auf dem Tisch.

In einem weiteren Gespräch zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation - hier Abstand zur Grundsicherung - zwischen Staatsminister Vorjohann und Gewerkschaftsvertretern am 20. September 2021 wurden seitens des Finanzministeriums Lösungsvorschläge unterbreitet.

Danach soll der notwendige Abstand zwischen der Besoldung einer Musterbeamtenfamilie nach dem Bild des Bundesverfassungsgerichts (alleinverdienender verheirateter Beamter mit zwei Kindern in der niedrigsten Besoldung) und einer vergleichbaren auf Sozialleistungen angewiesenen Familie durch Streichung der Besoldungsgruppe A4 sowie Verbesserungen bei der Beihilfe durch Anhebung der Beihilfebemessungssätze für berücksichtigungsfähige Kinder und Ehegatten auf 100% erreicht werden.

Die Vorschläge werden derzeit von den Gewerkschaften geprüft und bewertet. Ein nächster Besprechungstermin mit dem Finanzminister ist für den 15. Oktober 2021 vorgesehen.