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Entscheidung im Landtag
Der Sächsische Landtag hat in seiner Plenumssitzung vom 21. Juni 2017 das Gesetz 2017 zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge einstimmig beschlossen. Außerdem wurde das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes verabschiedet.
Mit dem Gesetz 2017 zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge wird die Anpassung der Besoldung an die Tariferhöhung nachvollzogen. Damit erhalten die Beamten ab 1. Januar 2017 2% mehr Besoldung und ab 1. Januar 2018 eine weitere Erhöhung um 2,35 %. Anschließend erhöht sich die Besoldung nochmals um 1,12 % in der Endstufe. Dasselbe gilt für Versorgungsempfänger. Für Nachwuchskräfte gelten besondere Regelungen.
Vorangegangen waren Gespräche mit Vertretern des SBB und weiteren Gewerkschaften, in welchen die nun beschlossenen Eckdaten vereinbart wurden. "Ein gemeinsamer Weg ist mit einem guten Ergebnis abgeschlossen ", so Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) wird geregelt, dass Lehrkräfte rückwirkend ab 1. Januar 2017 für geleistete Mehrarbeit statt Dienstbefreiung eine Mehrarbeitsvergütung ab der ersten Stunde erhalten.