SBB Senioren
Die Seniorenvertreter der neuen Bundesländer tagten in Wernigerode
Die Seniorenvertreter der neuen Bundesländer trafen sich in Wernigerode, um sich über die spezifischen Themen der Seniorenarbeit in den neuen Bundesländern auszutauschen.
Ein Thema von vielen war der Referentenentwurf zur Pflegereform. Er wurde diskutiert und der Stellungnahme des dbb im vollen Umfang zugestimmt. Thomas Krupp, dem Vertreter der dbb bundesseniorenvertretung wurde mitgegeben, dass sich diese aktiv in die weiteren Prozesse einbringt. Bei Wegfall des Pflegegrades 1 entfällt für diese Personengruppe der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro / Monat. Pflegebedürftige benötigen diesen zur Finanzierung von Unterstützung im Haushalt. Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen, 24 Stunden täglich, gepflegt. Für diese Pflegeleistung konnten bisher Rentenbeitragszahlungen in Anspruch genommen werden. Diese sollen um 30 Prozent abgesenkt werden. Das diese Leistung nicht die entsprechende gesellschaftliche Anerkennung findet und bei diesem Personenkreis eingespart werden soll - ist nicht akzeptabel!
Die Zahlung von Rentenbeiträgen ist eine Fremdleistung in der Pflegeversicherung und muss aus Steuermitteln finanziert werden! Die Summe der Fremdleistungen betrug 2022 insgesamt 138,6 (Mrd. Euro). Die Bundeszuschüsse 54,9. Insgesamt werden 83,7 Beiträge fehlfinanziert. Bei Ausfall der Pflegeperson konnte bisher eine Verhinderungspflege beantrag werden, unabhängig davon, wer diese übernimmt und ausführt. Diese Kosten sollen nur noch erstattet werden, wenn sie vom Pflegedienst ausgeführt werden. Es wird rigoros die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung gestrichen, wenn Nachbarn oder Freunde zur Pflege oder Hilfe hinzugezogen werden. Hilfs- und Unterstützungsleistungen der Nachbarn müssen dann aus Eigenmitteln finanziert werden, was sich viele Pflegepersonen nicht leisten! Können. Die Möglichkeit der rückwirkenden Beantragung von Finanzmitteln für Verhinderungspflege soll ebenfalls abgeschafft werden. Unsere Position zum Referentenentwurf Pflegereform haben wir an den dbb weitergeleitet. Laut statistischem Bundesamt stieg die Armutsquote bei Menschen über 65 Jahren um 19,6 Prozent. In Deutschland zählt man bei Einkünften unter 1400 Euro netto als arm. Deshalb unsere Forderung, den steuerrechtlichen Grundfreibetrag auf mindestens 17.000 Euro anzuheben. 2026 beträgt er 12.348 Euro. Der Gewerkschaftstag des dbb sollte die Möglichkeit prüfen, auch für Rentner und Pensionäre Rechtsschutz zu gewähren. Damit lassen sich auch Mitglieder in den Gewerkschaften halten. Die entsprechenden Anträge müssen dazu von den Gewerkschaften und Vertretungen eingereicht werden.
Die Handhabung des Bundeslandes Sachsen sowie des Bundes, Ansprüche der Erstattung von Pflegekosten der Privaten Krankenversicherung an die Beihilfe abzutreten, so dass die Auszahlung an den Pflegebedürftigen von einer Stelle erfolgt, sollte verallgemeinert werden. Das Ergebnis von zwei Tagen konstruktiver Diskussion wurden in einem Dokument zusammengefasst und der dbb bundesseniorenvertretung als Arbeitsmaterial übergeben.
