03. März 2022

SBB Pressemitteilung

Verfassungsgemäße Besoldung in Sachsen – Gespräche der Gewerkschaften mit dem SMF ohne Ergebnis abgebrochen

Am heutigen Nachmittag wurden die Gespräche zwischen SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen und weiterer Gewerkschaften mit dem Sächsischen Staatsminister der Finanzen ergebnislos abgebrochen.

Das Ziel der seit Frühjahr 2021 laufenden Gespräche, die Besoldung der sächsischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger gemeinsam gemäß den Grundsätzen der letzten Beschlüsse des BVerfG zu gestalten, wurde damit nicht erreicht.

In den Beratungen wurden durch Finanzminister Vorjohann die Handlungsbedarfe aufgezeigt sowie verschiedene Lösungsansätze präsentiert. Im Kern sollten Elemente der Beihilfe, der Absicherung in einer Krankenversicherung und die Erhöhung familienbezogener Besoldungsanteile angepasst werden.

Im Rahmen einer ersten Stellungnahme geht der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis jedoch davon aus, dass mit der von Vorjohann angestrebten Lösung die Vorgaben des BVerfG nicht erfüllt sind.
Der SBB hatte Battis um Begutachtung gebeten.

Auch über diese rechtlichen Hürden hinaus, sah sich der SBB nicht in der Lage, eine Vereinbarung mit Vorjohann abzuschließen. Forderte dieser doch ein, dass die Gewerkschaften ihren Mitgliedern weder Rechtsmittel empfehlen, noch eventuelle Verfahren unterstützen dürften.

„Auf derart grundsätzliche Rechte unserer Mitglieder zu verzichten widerspricht ganz klar unserem gewerkschaftlichen Verständnis,“ so Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB. „Verfassungsgemäße Zustände in der Besoldung herzustellen, darf nicht durch die Einschränkung demokratischer Grundrechte erkauft werden.“

Nun ist der Sächsische Gesetzgeber aufgerufen, eine verfassungsgemäße Besoldung zeitnah sicherzustellen.
Der SBB wird diesen Prozess kritisch und mit fachkundiger Unterstützung durch Prof. Battis begleiten.

Hintergrund:
Mit Entscheidungen vom 4. Mai 2020 (BVerfGE 155, 1 und E 155, 77) hat das BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Alimentationsprinzips der Beamten nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes insbesondere hinsichtlich des Abstands zur Grundsicherung und der Besoldung kinderreicher Beamter weiter konkretisiert. Auch wenn diese Entscheidungen keine unmittelbare Wirkung für Sachsen entfalten, ist doch festzustellen, dass auch im Freistaat Handlungsbedarf besteht. Nach den Berechnungen des SMF wird in Sachsen der notwendige Abstand seit Jahren nicht erreicht. Ebenso ist die Besoldung kinderreicher Beamter aktuell unzureichend.

Weitere Infoirmationen zu Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis auf der Website des Emeritus.

Gutachterliche Stellungnahme zum Versuch einer verfassungsgemäßen Ausgestaltung der sächsischen Beamtenbesoldung.

Hier geht es zur Pressemeldung.