Die SBB Frauen
Die Organe der SBB Frauen
Die SBB Frauen sind der Zusammenschluss aller Frauenvertretungen bzw. entsprechenden Einrichtungen in den Mitgliedsgewerkschaften/-verbänden des SBB. Sie vertritt innerhalb des SBB (SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V.) die Interessen der weiblichen Bediensteten des öffentlichen Dienstes.
Im öffentlichen Dienst sowie im privatisierten Bereich des öffentlichen Dienstes in Sachsen ist die geschlechtsunabhängige Chancengleichheit noch nicht verwirklicht. Die Doppelrolle der Frauen in Beruf und Familie führt in der Praxis häufig zu beruflichen Nachteilen. Für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen setzen sich die SBB Frauen ein.
Vorstand
...setzt sich zusammen aus der Vorsitzenden und fünf Stellvertreterinnen.
Der Vorstand ist insbesondere zuständig für die Umsetzung der Beschlüsse des Landesfrauenkongresses und der Hauptversammlung. Für eine bessere Umsetzung der Aufträge arbeitet er mit anderen Gremien und Frauenbündnissen (z. B. Landesfrauenrat) zusammen. Insofern ist die Vorsitzende zum Beispiel Delegierte beim Gewerkschaftstag des SBB, Mitglied im Landesvorstand des SBB, Mitglied der Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung sowie Mitglied im Sächsischen Gleichstellungsbeirat beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Bei Frauenkongressen und Frauenfachtagungen der Mitgliedsgewerkschaften/-verbände ist der Vorstand gerne dabei und unterstützt die einzelnen Frauenvertretungen.
Die Hauptversammlung
...setzt sich zusammen aus dem Vorstand und den Vorsitzenden der Frauenvertretungen bzw. entsprechenden Einrichtungen der Mitgliedsgewerkschaften/-verbänden. Sie tagt zwischen den Landesfrauenvertretertagen und unterstützt die Arbeit des Vorstandes.
Die Hauptversammlung ist insbesondere zuständig für die Beratung und Beschlussfassung von Anträgen sowie die Klärung aktueller Fragen der Frauenarbeit.
Der Landesfrauenkongress
...ist das oberste Organ der SBB Frauen. Er tagt alle fünf Jahre und setzt sich aus den Mitgliedern der Hauptversammlung sowie den Delegierten der Mitgliedsgewerkschaften/-verbände.
Der Landesfrauenkongress ist insbesondere zuständig für die Wahl und Entlastung des Vorstandes, für die Feststellung der Grundsätze der Arbeit der SBB Frauen, für die Richtlinie der SBB Frauen sowie die Beratung und Beschlussfassung von Anträgen und Entschließungen. Die Anträge werden von den Frauenvertretungen der Mitgliedsgewerkschaften/-verbände, der Hauptversammlung bzw. dem Vorstand eingereicht.