Im Mai 2020 ergingen zwei wichtige Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung. Inhaltlich waren der Abstand zur Grundsicherung und die Alimentation kinderreicher Beamter Gegenstand der Verfahren. Auch wenn die Besoldung in Sachsen nicht Gegenstand der Verfahren war, geht der SBB davon aus, dass sächsische Beamte aktuell 10% unteralimentiert sind. Hier muss endlich gehandelt werden!
Um die tatsächliche Situation und ggf. notwendige Handlungsoptionen zu besprechen, trafen sich Nannette Seidler und Karen Siwonia für den SBB gemeinsam mit weiteren Gewerkschaftsvertretern bereits am 14. April in einem digitalen Austausch mit dem Sächsischen Finanzminister Vorjohann.
Wie bereits informiert, gab es jedoch aus dem ca. einstündigen Gespräch nur wenig zu berichten. Insbesondere wurden uns weder notwendige Zahlen noch Ergebnisse bereits erfolgter Berechnungen zu den Auswirkungen der Beschlüsse für Sachsen vorgelegt.
Ein eigentlich für Ende Mai zugesagtes weiteres Gespräch soll nun am heute, 01. Juli 2021 14:00 Uhr im SMF stattfinden. Und noch immer liegen den Gewerkschaften, trotz mehrfacher dringender Anforderungen, keine Zahlen, Berechnungen und/oder Erläuterungen zum aktuellen Stand vor.
Der SBB ist nach wie vor daran interessiert, gemeinsam mit dem DGB, dem Richterverein und dem sächsischen Finanzminister nach tragfähigen Lösungen zu suchen. Und wir stehen dazu: Aufgrund der hohen Komplexität der Materie und gegebenenfalls nicht unerheblicher finanzieller Auswirkungen geht hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Aber eines muss klar sein: Das Finanzministerium muss heute endlich die Karten auf den Tisch legen und darlegen, wie die aktuelle Situation zur Besoldung der sächsischen Beamtinnen und Beamten im Lichte der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes ist. Sächsische Beamte sind hier keine Bittsteller - sie haben einen Anspruch auf verfassungskonforme Besoldung. Die Umsetzung von Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes ist Pflicht, keine Kür!
Gut zu wissen: Sowohl 2019 als auch 2020 riet der SBB allen Beamtinnen und Beamten, vorsorglich einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zu stellen. Ein Musterschreiben wurde an alle SBB-Mitgliedsgewerkschaften versandt. Auch wenn sich die Gespräche und ggf. notwendige Anpassungen in der Besoldung noch länger hinziehen, können hier keine Ansprüche verlorengehen.