Wie berichtet, gab es am 19. Januar 2024 ein sehr konstruktives Gespräch zwischen Gewerkschaften und dem Sächsischen Finanzminister Hartmut Vorjohann im SMF.
Hier wurde die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger besprochen, deren Umsetzung jetzt im Detail feststeht.
Die Tarifeinigung wird zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen.
Zu den einzelnen Regelungen:
Inflationsausgleichszahlung:
Zunächst sollen bis Oktober 2024 ebenfalls steuerfreie Zahlungen von insgesamt 3.000 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geleistet werden.
Konkret sollen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i. H. v. 1.000 € für das Jahr 2023 und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen i. H. v. 200 € von Januar bis Oktober 2024 gezahlt werden. Versorgungsempfänger erhalten diese Zahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.
Zeitpunkt der Zahlung:
Die Zahlungen sollen zeitgleich mit dem Tarifbereich aufgenommen werden. Das heißt, die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung wird Ende Februar, spätestens Ende März gezahlt. Ende März beginnt dann die Zahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen, rückwirkend ab Januar.
Weitere Anhebung der Besoldung:
Die Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger sollen in zwei Schritten angehoben werden.
Zum 1. November 2024 soll eine Anhebung um 4,76% erfolgen. Dies entspricht dem tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrag von 200 €, der aus verfassungsrechtlichen Gründen (Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und -stufen) in einen linearen Prozentsatz umgerechnet werden muss. (Die 4,76% sind im Tarifvertrag als Entsprechung für den Sockel festgehalten.)
Zum 1. Februar 2025 sollen die Bezüge um weitere 5,5% erhöht werden.
Der SBB hatte immer wieder erklärt, dass die Einkommensrunde für uns erst zu Ende ist, wenn das Ergebnis zeitgleich und systemgerecht auf sächsische Beamte und Versorgungsempfänger übertragen ist. Die nun geplanten Schritte erfüllen diese Forderung und werden von uns ausdrücklich begrüßt.
Worüber wurde noch gesprochen?
Es sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um insgesamt eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Amtsangemessenen Alimentation zukunftsfest zu gewährleisten.
Nähere Informationen folgen, sobald die Abstimmungen hierzu abgeschlossen sind.
Und erneut der Hinweis:
Alle Teilnehmenden am Gespräch haben sich auf eine gemeinsame Kommunikation nach dem Gespräch vereinbart. Dazu gehört auch Stillschweigen zu den Inhalten. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir uns an derartige Absprachen halten.
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