26. Mai 2017
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

SBB Seniorenvertretung

Rentenbescheid: Widerspruch möglich

Innerhalb eines Monats können Versicherte begründete Bedenken vorbringen.

Gegen Bescheide der Deutschen Rentenversicherung ist Widerspruch möglich. Eingelegt werden kann er innerhalb eines Monats, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Bei einem Wohnsitz im Ausland bleibt drei Monate Zeit. Wo der Widerspruch einzulegen ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides. Wichtig: Der Widerspruch muss begründet werden.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens überprüft die Verwaltung zunächst selbst noch einmal ihre Entscheidung. Bleibt sie dabei, wird der Widerspruch an einen Widerspruchsausschuss abgegeben. Dieser kann die Entscheidung der Verwaltung ändern. Widerspruchsverfahren sind für Versicherte und Rentner kostenfrei.

Mehr dazu finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.