03. November 2015
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Personalvertretungsgesetz: Offener Brief An die Abgeordneten des Sächsischen Landtages

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Sächsischen Landtages,

entsprechend dem Koalitionsvertrag 2014 soll in Sachsen ein „zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit erweiterten Mitbestimmungsrechten“ geschaffen werden. Dies ist auch aus Sicht des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen wichtig und notwendig. Eine starke sächsische Verwaltung braucht wirksame Personalvertreter/-innen. Nur mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und Verhandlungen auf Augenhöhe können die Herausforderungen unserer Zeit und die stetigen Veränderungen des Arbeitsalltages zum Wohle der Dienststelle und der Beschäftigten gemeistert werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Arbeit an dem Ihnen nun vorliegenden Entwurf einer Gesetzesnovellierung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Wir haben in Gesprächen mit Vertretern von Politik und Verwaltung auf notwendige Änderungen aufmerksam gemacht, Vorschläge unterbreitet und Stellung bezogen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) ist allenfalls ein kleiner Schritt. Die Anregungen der Gewerkschaften fanden nahezu keine Berücksichtigung, die Erwartungen der Beschäftigten und ihrer Personalvertretungen werden kaum erfüllt.

Die Personalräte brauchen vor der Neuwahl im Jahr 2016 neue gesetzliche Regelungen, insbesondere zur Verselbstständigung von länderübergreifenden und landesweiten Dienststellen gemäß § 6. Die derzeitigen Regelungen führten nach der letzten Wahl zu zahlreichen Gerichtsbefassungen. Insoweit ist die schnelle Neuregelung in diesem Punkt zu begrüßen.

Was die sonstigen geplanten Neuregelungen betrifft, war und ist keine Eile notwendig! Die Geschwindigkeit, in der das Gesetz überarbeitet wurde hat nichts mit Effizienz zu tun. Im Gegenteil: Sie führte eher dazu, dass keine Zeit war über vorgesehene oder eben nicht vorgesehene Änderungen hinreichend zu beraten. Die Gewerkschaften haben in den Ihnen ebenfalls vorliegenden umfangreichen Stellungnahmen zahlreiche wichtige Anregungen gegeben. Sie haben begründet auf notwendige Änderungen hingewiesen und andererseits auf Schwachstellen im Entwurf verwiesen.

Personalvertretungen sind Teil des demokratischen Miteinander zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie tragen zu einem Interessenausgleich in den Dienststellen bei und erfüllen so eine wichtige Schnittstellenfunktion. Dienststelle und Personalvertretung arbeiten schon nach dem geltenden Gesetz vertrauensvoll zusammen. Es geht also um das gemeinsame Gestalten und das Begleiten von Prozessen, um die Akzeptanz von Entscheidungen und um die Wahrung der Interessen von derzeit immerhin rund 165 000 Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen Sachsens.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bitte nutzen Sie das parlamentarische Verfahren, um den vorliegenden Gesetzesentwurf und seine Regelungen zu hinterfragen. Die Stellungnahmen der Gewerkschaften machen deutlich, welche Änderungen notwendig und sinnvoll wären um ein modernes Personalvertretungsrecht für Sachsen zu schaffen.

Eine moderne, leistungsstarke und attraktive Verwaltung im Freistaat Sachsen muss auch an einer starken Personalvertretung Interesse haben. Die aktuellen Herausforderungen für den öffentlichen Dienst Sachsens können nur gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Vertretungen bewältigt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerhard Pöschmann,
Landesvorsitzender