14. März 2016
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Nach dem Urteil zur amtsangemessenen Alimentation: Stand der Gespräche zur verfassungsgemäßen Besoldung

Im Januar hatte der Finanzminister den Sächsischen Beamtenbund zu Gesprächen zur gemeinsamen Bewertung des Urteils des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation vom 18.12.15 aufgefordert. Ein solches Angebot hätte es ohne den Protest unserer Mitglieder gegen die Einstellung der Sonderzahlungen 2010 sowie die 25 000 Widersprüche nicht gegeben. Dafür noch einmal herzlichen Dank.

Von Seiten des SBB nehmen der Landesvorsitzende Gerhard Pöschmann als Verhandlungsführer und Hans-Ulrich Benra, stellvertretender Vorsitzender des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik, die Gespräche wahr. Wir möchten uns auch an dieser Stelle bei der Bundesleitung des dbb für die kompetente, sachgerechte und zielführende Unterstützung herzlich bedanken.

Das Gesetz selbst muss durch den Landtag beschlossen werden, d.h. selbst wenn es in den Gesprächen eine Einigung mit den Gewerkschaften geben sollte, ist nicht sicher, ob diese dann so auch als Gesetz umgesetzt wird. Widerstand von Seiten der CDU-Finanzpolitiker im Sächsischen Landtag scheint vorprogrammiert. Offenbar hat sich unter ihnen noch nicht herumgesprochen, dass man ein Urteil vor dem BVerfG verloren hat. Der SBB lehnt deshalb eine auf Kante genähte Minimallösung, wie sie schon öffentlich gefordert wurde, ab.

Der Finanzminister hat von Anfang an Eckwerte vorgegeben:

  1. In die Lösung sollen alle Beamtinnen und Beamte einbezogen werden, auch wenn sie keinen Widerspruch eingelegt hatten. Das spricht für eine verfassungsrechtlich saubere Lösung.
  2. Für die Jahre ab 2011 bis einschließlich 2015 wurde durch den Finanzminister eine einmalige Nachzahlung vorgeschlagen. Unsere Forderung heißt, dass das Volumen der durch die Einstellung der Sonderzahlungen ab 2011 eingesparten Mittel insgesamt wieder zur Verfügung stehen muss. Allerdings ergibt sich aus dem Urteil und dem darin bekräftigten Abstandsgebot, dass die Zahlungen nicht nach Besoldungsgruppen gestaffelt ausgezahlt werden können, wie die gestrichenen Sonderzahlungen, sondern die amtsangemessene Alimentation des Einzelnen erforderlich ist. Die einmalige Zahlung hätte nach Aussage des Finanzministers den Vorteil, dass eine Besteuerung nach § 39b Abs. 3 Satz 9 in Verbindung mit § 34 EStG nur zu einem Fünftel erfolgen würde.
  3. Es wurde eine Lösung für die Zukunft durch Einarbeitung in die Tabellen (A-W) vorgeschlagen. Damit kommt der Finanzminister einer bisher von uns immer favorisierten Lösung sehr nahe, denn die Einarbeitung in die Tabelle heißt Sicherheit des Betrages auch in künftigen Haushalten und bei Regierungsneubildungen plus Dynamisierung.

Der Sächsische Beamtenbund fand die bisherige Gesprächsführung sehr sachlich, sowie die von Prof. Unland vorgetragenen Lösungen im Sinne der Beamten vorteilhaft. Wir haben bisher nicht den Eindruck, dass wir über den Tisch gezogen werden sollten. Strittig ist sowohl die Höhe der Nachzahlung als auch die Höhe des Einarbeitungskorridors in den Tabellen. Von uns angemahnt wird eine Lösung, welche die sächsische Besoldung in den Reigen der üblichen Besoldungen in vergleichbaren Bundesländern einordnet, wie z.B. Rheinland-Pfalz. Damit könnte auch ein wichtiger Beitrag zur Gewinnung von dringend benötigtem Personal geleistet werden. Sachsen wird bekanntlich auf Grund der starken Überalterung im öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren überproportional viele Beschäftigte verlieren. Eine deutschlandweit vergleichbar gute Lösung könnte den Konkurrenzkampf um beste Bewerber mit den anderen Bundesländern und mit der Privatwirtschaft zugunsten des Freistaates ausschlagen lassen.

Die vorläufig letzte Gesprächsrunde wird am 22.03.16 stattfinden. Unklar ist noch, ob der Finanzminister in das parlamentarische Verfahren mit oder ohne unsere Zustimmung gehen muss. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.