Grundsätzlich umfasst die Beihilfe vor allem entstandene Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, zur Gesundheitsvorsorge, zur Früherkennung von Krankheiten, Beihilfefähig sind die medizinisch notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen für Maßnahmen, deren Wirksamkeit und therapeutischer Nutzen nachgewiesen sind. Du willst mehr darüber erfahren?
Heute haben wir deiner Fachgewerkschaft im Rahmen der #SBBNews Teil 3 "Informationen zu ausgewählten Leistungen der Beihilfe" per E-Mail überstellt. Informiere dich jetzt bei deiner Gewerkschaft.
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