Zur Hauptversammlung am 26.September lud die SBB Frauenvertretung nach Dresden ein. Tanja Teich, Vorsitzende der SBB Frauenvertretung forderte unter anderem: "Wir brauchen ein modernes sächsisches Frauenförderungsgesetz und ein diskriminierungsfreies Fortkommen für Frauen".
Zur Tagung in Dresden trafen sich 25 Teilnehmerinnen aus den Mitgliedsgewerkschaften des SBB. Als Gäste begrüßte die SBB Frauenvertretung Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, und Nannette Seidler, stellv. Vorsitzende des SBB.
Die Vorsitzende der SBB Frauenvertretung, Tanja Teich, berichtete von den Ereignissen seit der letzten Hauptversammlung im Oktober 2015. Die SBB Frauenvertretung führte Informationsveranstaltungen durch, nahm an zahlreichen Veranstaltungen teil und präsentierte sich zum Tag der Sachsen 2016 in Limbach-Oberfrohna.
Zudem wurde die Modernisierung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes diskutiert. Bereits im ersten Halbjahr 2016 hat die SBB Frauenvertretung die Forderungen für die Ausgestaltung eines modernen Gesetzes der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, übersandt. „Bis jetzt liegt kein Gesetzentwurf seitens der Staatsregierung vor. Der Koalitionsvertrag 2014 – 2019 der Sächsischen Staatsregierung wird hier nicht eingehalten.“, sagte Tanja Teich. (Koalitionsvertrag Seite 65: „Das Sächsische Frauenförderungsgesetz wird bis 2016 zu einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt.“)
Ebenfalls wurde die Frage “Wie kann ein diskriminierungsfreies Fortkommen von Frauen gewährleistet werden?“ erörtert. Gerade die Dienstherren und Arbeitgeber müssten bestehende Benachteiligungen beim beruflichen Fortkommen von Frauen im öffentlichen Dienst gezielt in den Blick nehmen. „Bereits heute gilt: Wer Teilzeit mit Home-Office und mobilem Arbeiten verbindet, um etwa Familienpflichten mit dem Beruflichen unter einen Hut zu bekommen, und das sind überwiegend Frauen, hat schlechte Karten, vom Chef als Leistungsträgerin wahrgenommen zu werden“, so Helene Wildfeuer. Diese Tendenz drohe mit zunehmender Entgrenzung der Arbeit weiter zu steigen. Nur, wenn wir wegkommen von der Behördenkultur, die Präsenz als Leistungsfaktor vorsieht, werden Frauen langfristig bessere Aufstiegschancen und damit auch den Zugang zu gut dotierten Positionen erhalten. Dazu gehören geschlechtergerechte Beurteilungskriterien und Beförderungspraktiken, die ein diskriminierungsfreies Fortkommen auch für Frauen ermöglichen.
Nannette Seidler informierte insbesondere zum Abschlussbericht der Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung. Interessant sind dabei die Handlungsempfehlungen der Personalkommission. Diese beinhalten Ausführungen zu den Themen Arbeitgebermarke des Freistaates Sachsen, Anreizsysteme für Personalgewinnung und -bindung, Nachwuchssicherung, Personalbedarfsberechnungen, Personalentwicklungen, Gesundheitsmanagement, Wissensmanagement und Aufgabenentwicklung.
Bei ihren Ausführungen zum aktuellen Geschehen auf Bundesebene unterstrich Helene Wildfeuer „Betriebs- und Personalräte, aber auch Gleichstellungsbeauftragte kennen die Probleme und die Potentiale der Beschäftigten vor Ort. Damit halten sie den Schlüssel für eine geschlechtersensible Arbeitsschutzpolitik und ein vertrauensvolles Personalmanagement in Händen“. Um den digitalen Wandel auch im öffentlichen Dienst menschlich und geschlechtergerecht zu gestalten, ist die starke Einbindung der Personalvertretungen in die Gestaltungsprozesse von zentraler Bedeutung.
Am Nachmittag befassten sich die Teilnehmerinnen vor allem mit der Organisation, den Aktivitäten und dem Aufbau von Frauenvertretungen in den Mitgliedsgewerkschaften. „Für unsere Arbeit ist die Vernetzung unserer Gewerkschaften und eine starke Frauenvertretung in den Mitgliedsgewerkschaften eine wichtige Grundlage“, so Tanja Teich.