24. Oktober 2016
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SBB Seniorenvertretung

Gute Pflege muss uns allen etwas wert sein

Das Pflegestärkungsgesetz II stand im Fokus eines Seminares der dbb bundesseniorenvertretung im Oktober 2016.

Das ist dringend und notwendig, denn immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und wollen möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben. Es sind mehr, aber auch individuellere und flexiblere Pflegeangebote gefragt, die den Alltag der zu pflegenden Menschen verbessern sollen.  

Für die Seminarteilnehmer stand fest: Gute Pflege muss uns allen etwas wert sein.

Das Pflegestärkungsgesetz wird allen nützen: Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegekräften, weil der Unterstützungsbedarf besser erfasst wird. Bereits mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz, wurden die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar erweitert. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird nun der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu eingeführt. Die Pflege wird sich besser an den Fähigkeiten und Einschränkungen der Betroffenen anpassen. Vor allem Menschen mit Demenz erhalten künftig einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Deutlich wurde aber auch, dass durch diese Veränderungen viele neue Fragen auf die Beschäftigten in der Pflege zukommen. Denn Angehörige und Pflegebedürftige wollen sich über die neuen Leistungen informieren und erfahren, auf welche Weise sie Unterstützung bekommen können. Die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs stellt die weitreichendste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung vor rund 25 Jahren dar. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden mehr Menschen Anspruch auf Pflegeleistungen haben und auch deutlich bessere Leistungen erhalten. 

Der ab dem 1. Januar 2017 geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff wird im § 14 Abs. 1 wie folgt definiert: „Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches (Sozialgesetzbuches SGB XI) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“ Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren kann. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist auch die Einführung eines neuen Begutachtungsinstruments verbunden, dass die Feststellung von Pflegebedürftigkeit Grundlegend verändert. Zukünftig wird der Grad der Selbstständigkeit begutachtet und nicht mehr der Hilfebedarf. 

Neu ist, dass die Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, sowie die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten umfassend betrachtet werden. Die SBB Seniorenvertretung hat sich in das Aufgabenheft für 2017 geschrieben, in einer gemeinsamen Veranstaltung mit den SBB Einzelgewerkschaften über das Pflegestärkungsgesetz II zu informieren. Fach- und sachkundige Unterstützung werden wir dazu einladen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten möchten wir unseren Senioren Rat und Hilfe anbieten.